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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Unbedingt Betriebserlaubnis holen

Wenn man mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine im öffentlichen Verkehrsraum ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist, kann es im Falle eine Unfalls mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen.
  • Für diese Fahrzeuge brauchen Sie eine Betriebserlaubnis
  • Arbeitsmaschinen ab 20 km/h nur mit Kennzeichen
  • Wo bekomme ich die Betriebserlaubnis?
  • Schwere Transporte und solche mit Übermaß genehmigungspflichtig

In jüngster Zeit kam es öfter zu Kollisionen zwischen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Fremdfahrzeugen auf dem Betriebsgelände landwirtschaftlicher Betriebe. Dazu zählen auch Wirtschaftswege, die aufgrund der Nutzungsrechte fremder Verkehrsteilnehmer, der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen. Das Problem: Oft verfügen etwa Mähdrescher oder Teleskoplader nicht über die notwendige Betriebserlaubnis. Eine Schadensregulierung kann dies schwierig machen.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 6 km/h benötigen Betriebserlaubnis

Eine Betriebserlaubnis benötigt man für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h, wenn man auf öffentlichen Straßen, eben auch Wirtschaftswegen, fährt.

Für Maschinen ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h genügt eine einfache Betriebserlaubnis nicht. Für diese brauchen Halter ein amtliches Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund. Wie alle zugelassenen Kraftfahrzeuge unterliegen sie auch der Pflicht der regelmäßigen Hauptuntersuchung durch eine Prüforganisation, wie den TÜV oder die Dekra. Ab einer Gesamtmasse von 7.500 Kilogramm gelten auch die Vorschriften über die Sicherheitsprüfung.

Betriebserlaubnis erteilen nur Zulassungsstellen

Landwirte unterliegen oft dem Missverständnis, dass das Gutachten, das sie vom Maschinenhändler bekommen, bereits die Betriebserlaubnis ist. Doch diese erteilen ausschließlich die Zulassungsstellen der Landkreise. Wer eine Maschine mit einem solchen Gutachten erwirbt, muss dieses von der Zulassungsstelle abstempeln lassen. Erst dann wurde die Betriebserlaubnis erteilt.
Wichtig zu wissen: Wenn bei einem Transport mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine im öffentlichen Verkehrsraum die Ausmaße und das höchstzulässige Gesamtgewicht überschritten werden, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Kommt es ohne einer solchen zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug, kann sich ebenfalls die Schadensregulierung schwierig gestalten.

Foto: AlexanderNikiforov – stock.adobe.com (Symbolbild)

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