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Pfandpflicht für Milchflaschen: Das müssen Direktvermarkter jetzt wissen

Seit dem 1. Januar gilt die Pfandpflicht für Milch. Nicht für alle Gebinde muss Pfand erhoben werden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf landwirtschaftliche Direktvermarkter achten müssen.
  • Pfandpflicht für Milchflaschen
  • Welche Getränke sind betroffen?
  • Verkäufer müssen sich registrieren
  • Wer muss Pfandflaschen zurücknehmen?

Seit 2022 muss der Handel für einen Großteil von Getränkeflaschen aus Plastik Pfand erheben. Für Milchflaschen hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist gewährt. Grund dafür war die „besondere hygienische Herausforderung“. Seit dem 1. Januar 2024 gilt der Pfand von 25 Cent auch für Milch in Plastikflaschen. Landwirte, die ihre Milch direkt vermarkten, sind davon nicht ausgenommen. Die Pfandpflicht gilt nicht nur für Milch, sondern auch für Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent

Pfandpflicht: Verkäufer müssen sich registrieren

Grundsätzlich müssen sich sogenannte Erstinverkehrbringer registrieren, zum Beispiel bei der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG). Laut Verpackungsgesetz sind Erstinverkehrbringer diejenigen, der erstmals eine mit Ware befüllte Verpackung gewerbsmäßig an Dritte abgeben. Wie der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) auf seiner Internetseite erklärt, bekommt der Verkäufer nach der Registrierung das Pfandlogo per Mail als Datei zugeschickt. Aber Achtung: Nur von der DPG zertifizierte Drucker und Etikettenhersteller dürfen Etiketten und Flaschen mit dem Logo versehen. Der LLH empfiehlt deshalb Kleinsterzeugern, auf bereits bedruckte Flaschen zurückzugreifen. Anbieter dieser müssen ebenfalls zertifiziert sein.

Wer muss Pfandflaschen zurücknehmen?

Wie bei der bisherigen 25-Cent-Regelung ist vorgesehen, dass Pfandflaschen überall zurückgegeben werden können. Betriebe mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern müssen allerdings nur Flaschen, die sie selbst im Sortiment haben, zurücknehmen. Abgeholt werden können die leeren Flaschen von einem DPG-Zählzentrum.

Der LLH weist darauf hin, dass die neue Pfandpflicht auch für Betriebe gilt, die ein eigenes Pfandsystem etabliert haben. Vom Pfand ausgenommen sind hingegen Glasflaschen, Kartonverpackungen, Schlauchbeutel und Gebinde, die im Mehrwegsystem verkauft werden.

Über den buchhalterischen Umfang mit dem Pfand sollten Sie sich bei Ihrem Steuerberater informieren. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der DPG.

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