Streit um EU-Agrarförderung: Ministerin fordert Obergrenze für Direktzahlungen
Die niedersächsische Agrarministerin Staudte fordert die Kappung von Direktzahlungen für große Betriebe und sieht das Geld innerhalb der Agrarförderungen anderweitig verteilt.
- Staudte für Begrenzung von Direktzahlungen
- Förderung von Umwelt- und Klimamaßnahmen
- Bundesminister Rainer ist dagegen
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) fordert eine gerechtere Verteilung der europäischen Agrarförderung. Bei Gesprächen mit Vertretern der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments in Brüssel sprach sie sich dafür aus, hohe Agrarzahlungen an große Betriebe künftig zu begrenzen. Hintergrund sind die Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028.
Direktzahlungen für Umweltmaßnahmen
Trotz einer schrittweisen Kürzung hoher Zahlungen und einer festen Förderobergrenze sollen nach Staudtes Vorstellungen EU-Gelder innerhalb der Agrarförderung bleiben, aber in Klima- und Umweltleistungen landwirtschaftlicher Betriebe fließen. Sie könnten laut der Ministerin Betrieben zugutekommen, die zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- oder Naturschutz erbringen. Sie will so vermeiden, dass auch branchenfremde Investoren von GAP-Zahlungen profitieren.
Bundesminister Rainer lehnt verpflichtende Kappung ab
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sieht das anders. Während Staudte eine europaweit verpflichtende Obergrenze fordert, setzt sich die Bundesregierung für größere nationale Spielräume ein. Bei den Beratungen der EU-Agrarminister Ende September in Brüssel lehnte Deutschland eine verbindliche Kappung in der bislang vorgeschlagenen Form ab. Die Mitgliedstaaten sollen demnach selbst mehr Einfluss darauf erhalten, ob und wie sie hohe Förderzahlungen begrenzen. Rainer fordert zugleich eine ausreichend finanzierte GAP und den Erhalt der bisherigen Zwei-Säulen-Struktur mit Direktzahlungen und Förderung der ländlichen Entwicklung. Den Reformvorschlag der EU-Kommission sieht er kritisch, weil er Unsicherheiten für die künftige Förderung ländlicher Räume mit sich bringe. Die EU-Kommission will die Agrarmittel ab 2028 in einen umfassenderen nationalen und regionalen Partnerschaftsplan einbinden. Die bisherige Trennung in zwei eigenständige Fördersäulen würde damit entfallen.
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