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TA Luft: Deshalb hat die Bundesregierung die Frist für Umbauten verlängert

Tierhalter haben drei Jahre mehr Zeit, ihre Anlagen der TA Luft anzupassen. Die Bundesregierung geht auf einen kommenden EU-Beschluss ein, der zu Doppelinvestitionen führen würde.
  • Bundeskabinett beschließt Fristverlängerung für TA Luft
  • Bundesregierung will Doppelbelastung vermeiden
  • Fristverlängerung unabhängig von EU-Beschluss

Geplant war, dass Ställe bereits zum 1. Dezember 2026, gemäß der “Technischen Anleitung zur Luftreinhaltung” (TA Luft) mit teuren Abluftfiltern oder Gülleabdeckungen nachgerüstet werden müssen. Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Frist auf den 1. Dezember 2029 beschlossen.

Bundesregierung will Doppelbelastung vermeiden

Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die unnötige Doppelarbeiten beim Umbau von Ställen vermeidet. Denn demnächst steht ein Durchführungsbeschluss der Europäischen Union zu EU-weit einheitlichen Umweltstandards für die Schweine- und Geflügelhaltung (Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock, UCOL) an. Aus diesem können sich neue Anforderungen für die Tierhaltung ergeben. 

Fristverlängerung unabhängig von EU-Beschluss

Die Fristverlängerung erfolgt laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) unabhängig von der nationalen Umsetzung des UCOL-Beschlusses. Sie wird über die “Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen” (“Beste Verfügbare Techniken”) auf den Weg gebracht. Mit dieser wird die entsprechende besondere technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagenarten der Hauptgruppe 7 (Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse“) angepasst. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

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Foto: Countrypixel – stock.adobe.com

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