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Arbeitsschutz: SVLFG gewährt finanzielle Zuschüsse für Sicherheitsmaßnahmen

Sicherheitsmaßnahmen sind wichtig in landwirtschaftlichen Betrieben. Die SVLFG fördert entsprechende Anschaffungen in zwei Förderaktionen.
  • 1,2 Millionen Euro insgesamt für Sicherheitsmaßnahmen
  • Fördersumme ist begrenzt
  • Förderaktionen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert Sicherheitsmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe mit insgesamt 1,2 Millionen Euro. Wie die SVLFG mitteilte, sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben, bezugsberechtigt. Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukte sind sogar jährlich förderfähig.

Fördersumme ist begrenzt

Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Produkte Maximalförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025. Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden.

Diese Sicherheitsmaßnahmen werden gefördert

Förderaktion 1

Start: 1. Februar 2025, 12 Uhr

  • Fang- und Behandlungsstand für Rinder*: 30 Prozent, maximal 1.000 Euro
  • Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder: 30 Prozent, maximal 250 Euro
  • Kälberfangkorb (K-Box protect)*: 30 Prozent, maximal 600 Euro
  • Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen: 30 Prozent, maximal 100 Euro
  • Funkgesteuerte Fällkeile: 30 Prozent, maximal 600 Euro
  • Kamerabasierte Personenerkennungssysteme (nach dem Prüfungssatz GS BAU – 71): 30 Prozent, maximal 600 Euro
  • Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät: 30 Prozent, maximal 400 Euro

* nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind

Förderaktion 2 (Hitze- und Sonnenschutz)

Start: 1. März 2025, 12 Uhr

  • Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts): 50 Prozent, maximal 800 Euro
  • UV-Schutzzelte nur für Arbeitgeberbetriebe: 50 Prozent, maximal 800 Euro
  • Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz: 50 Prozent, maximal 800 Euro

Foto: Vladimir Bikhovskiy – stock.adobe.com (Symbolbild)

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