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Nach EU-Kritik an Tierhaltungskennzeichnung: Geflügel-Verband fordert Aufhebung des Gesetzes

Für Geflügelfleisch ist derzeit zwar keine gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung vorgesehen, nach Auffassung des ZDG eignet sich diese aber nicht für Geflügel. Vorausgegangen war eine EU-Prüfung, die das komplette deutsche Gesetz infrage stellt.
  • Tierhaltungskennzeichnung
  • Bedenken der EU-Kommission
  • Forderung des ZDG

Die EU-Kommission hat Einwände gegen die geplante Reform der deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde 2023 beschlossen. Es unterscheidet die Haltungsformen „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Die Kennzeichnungspflicht soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Obwohl sie vorerst für Schweinefleisch gilt, fordert der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft die Abschaffung des Gesetzes. Über Ausweitung auf Geflügelfleisch wird auf Bundesebene bereits gesprochen.

Brüssel sieht Hindernisse für den Binnenmarkt

Was die EU-Kommission besonders stört: Mit dem „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ will die Bundesregierung die Kennzeichnung auch auf importiertes Schweinefleisch, die Gastronomie und bestimmte verarbeitete Lebensmittel ausdehnen. In einem europäischen Prüfverfahren beanstandete die Kommission vor allem die Pflicht für Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Zusätzliche Registrierungs-, Nachweis- und Rückverfolgbarkeitspflichten könnten laut Brüssel den freien Warenverkehr unverhältnismäßig beschränken. Zudem würden Kennzeichnungssysteme anderer EU-Staaten nicht ausreichend anerkannt. Deutschland habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Eingriffe erforderlich seien und keine weniger belastenden Mittel zur Verfügung stünden. 

Verband hält staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Geflügel für nicht sinnvoll

Für Geflügelfleisch ist die gesetzliche Regelung aktuell nicht vorgesehen, Geflügel ist aber Teil der politischen Debatte. Der ZDG warnt, dass sich das deutsche Stufenmodell nicht auf Geflügel übertragen lasse. Für Geflügelfleisch gelten bereits europäische Vermarktungsnormen. Diese schreiben eigene Bezeichnungen und Voraussetzungen für Angaben zur Haltungsform vor. Nach Auffassung des ZDG drohen deshalb widersprüchliche Kategorien, Doppelstrukturen und zusätzliche Bürokratie. Der Verband fordert nicht nur Nachbesserungen, sondern die Aufhebung des gesamten Gesetzes. Als Alternative verweist er auf die bestehende privatwirtschaftliche „Haltungsform“-Kennzeichnung des Lebensmittelhandels. 

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Foto: ZDG

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