Bisherige Flächenförderung für Agri-PV aufgehoben: Das bringt die neue Regelung
Seit diesem Jahr gilt eine neue Regelung für die Agri-PV-Flächenförderung, nicht unbedingt zum Nachteil von Landwirten.
- Neue Regelung für Agri-PV in der neuen GAP verankert
- Berechnung der Flächenförderung
- Erneuerbare-Energie-Anlagen versichern
Mit der vierten Verordnung zur Änderung der GAP hat sich die Flächenförderung für Agri-PV-Anlagen geändert. Die bisherige pauschale Begrenzung der förderfähigen Fläche auf 85 Prozent wurde aufgehoben. Seit 1. Januar wird stattdessen der tatsächliche Flächenverlust durch die PV-Anlage berücksichtigt.
So wird die Flächenförderung für Agri-PV jetzt berechnet
Die förderfähige Fläche ergibt sich nun aus der Gesamtfläche abzüglich der durch die Agri-PV-Anlage beeinträchtigten Fläche. Dies bedeutet, dass bei geringfügiger Beeinträchtigung mehr als 85 Prozent der Fläche förderfähig sein können.
Ein Beispiel: Ein Landwirt betreibt eine Agri-PV-Anlage auf einer 10 Hektar großen Fläche. Nach der bisherigen Berechnung waren unabhängig vom tatsächlichen Flächenverlust maximal 85 Prozent der Fläche förderfähig, also 8,5 Hektar. Nach der neuen Regelung: Wenn die Agri-PV-Anlage nur 10 Prozent der Fläche beeinträchtigt, sind 90 Prozent der Fläche förderfähig, also neun Hektar.
Photovoltaikanlagen versichern lassen
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Foto: Standl (Symbolbild)