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Verwirrung: Länder halten jetzt doch an Roten Gebieten fest

Nach einem Gerichtsurteil haben im Frühjahr die Agrarminister der Länder die Roten Gebiete außer Kraft gesetzt. Nun möchte die Länderkammer schnelle Anpassungen durch den Bund, um die Roten Gebiete beizubehalten
  • Agrarminister legten Rote Gebiete auf Eis
  • Kehrtwende
  • Kritik des DBV

Die Agrarminister der Länder hatten Anfang 2026 auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) reagiert und die bisherigen Gebietsausweisungen aufgehoben. Dieses sah formale Mängel bei der Rechtsgrundlage. Nach Auffassung der Richter waren zentrale Kriterien zur Abgrenzung nitratbelasteter Regionen lediglich in einer Verwaltungsvorschrift geregelt und damit nicht ausreichend gesetzlich abgesichert. Dies betreffe unter anderem die Vorgaben zur Messstellendichte sowie die Einbeziehung von Randflächen in belastete Gebiete. Da die zusätzlichen Düngebeschränkungen in Grundrechte der Landwirte eingreifen, müssten solche wesentlichen Kriterien unmittelbar in einer Verordnung oder einem Gesetz festgelegt werden.

Den Gewässerschutz selbst stellte das Gericht nicht infrage. Deshalb bedeutet das Urteil nicht das endgültige Aus für die Roten Gebiete. Die Agrarministerkonferenz verständigte sich im Frühjahr darauf, die bisherigen Regelungen grundsätzlich zu überprüfen und mögliche Alternativen zu erarbeiten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis zur Düngesaison 2027 Vorschläge für ein neues System vorlegen. 

Länderkammer hält an Roten Gebieten fest

Obwohl die Agrarminister Anfang des Jahres nach dem Gerichtsurteil beschlossen hatten, dass der Bund die Ausweisung Roter Gebiete überprüfen und rechtssicher gestalten soll, hat sich das Blatt nun gewendet. Der Bundesrat, also die Ländervertretung, macht jetzt Druck für die rechtssichere Beibehaltung der Roten Gebiete. Vor allem Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bayern drängen auf eine schnelle Lösung. Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt einen solchen „Schnellschuss“ ab.

Bauernverband kritisiert Vorgehen

Nach Ansicht des DBV könnte die vom Umweltausschuss eingebrachte Forderung des Bundesrates an die Bundesregierung, jetzt kurzfristig eine Änderung der Düngeverordnung beziehungsweise einer neuen Gebietsausweisungsverordnung zu schaffen, zu weiteren Verschärfungen des Düngerechts führen. Solche Verschärfungen seien weder geboten noch vom Koalitionsvertrag der Bundesregierung gedeckt, so der Verband. Gebot der Stunde sei die Vereinfachung des Düngerechts im Sinne der Praxistauglichkeit und Entbürokratisierung sowie einer stärkeren Verursachergerechtigkeit mit Ausnahmen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe. Aus Sicht des DBV ist es völlig inakzeptabel, jetzt in einem Schnellverfahren lediglich die Roten Gebiete wieder in Kraft zu setzen, gleichzeitig aber eine stärkere Verursachergerechtigkeit auszuklammern. Nicht nachvollziehbar ist laut Verband auch die Forderung der Länderkammer, den Auftrag im Düngegesetz an das Bundeslandwirtschaftsministerium zur Schaffung von mehr Verursachergerechtigkeit zu streichen.

Foto: Gina Sanders – stock.adobe.com (Symbolbild)

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