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Hitzeschutz: SVLFG unterstützt Betriebe bei Maßnahmen

Die SVLFG gibt Betrieben Tipps, um den Hitzeschutz für Mitarbeiter zu gewährleisten. Maßnahmen sind Pflicht.
  • Auswirkungen von zu wenig Hitzeschutz
  • Planung
  • Pflichten des Arbeitgebers

Steigende Temperaturen und immer häufigere Hitzewellen stellen die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau vor zunehmende Herausforderungen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass hohe Temperaturen die körperliche Belastung deutlich erhöhen und zugleich die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen können. Dadurch steigt auch das Risiko für Arbeitsunfälle. Symptome wie Erschöpfung, Schwindel oder Kreislaufprobleme sollten deshalb nicht unterschätzt werden. Da viele Tätigkeiten im Freien stattfinden und saisonabhängige Arbeiten nicht verschoben werden können, ist „Hitzefrei“ in den Grünen Berufen nach Angaben der SVLFG keine praktikable Lösung. Die Sozialversicherung unterstützt aber Betriebe bei entsprechenden Maßnahmen. Es geht dabei um Prävention. Arbeitgeber sind laut SVLFG dazu verpflichtet, Gefährdungen durch Hitze im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Hitzeschutz muss geplant werden

Die SVLFG empfiehlt Betrieben, körperlich anstrengende Arbeiten möglichst in die kühleren Morgenstunden zu verlegen und ausreichend Trinkpausen einzuplanen. Auch schattige Rückzugsmöglichkeiten und regelmäßige Erholungsphasen gehören zu den Maßnahmen, die an heißen Tagen für Entlastung sorgen können. Beschäftigte sollten zudem auf erste Warnsignale des Körpers achten und bei Beschwerden frühzeitig reagieren. Überdies verweist die SVLFG auf die Bedeutung eines systematischen Hitzeschutzes. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen ebenso wie geeignete Arbeitskleidung und ein wirksamer Sonnenschutz. Hitzebelastungen sollten dauerhaft in die betrieblichen Sicherheitskonzepte integriert werden. Mit Informationsangeboten und Handlungsempfehlungen unterstützt die SVLFG landwirtschaftliche Betriebe dabei, sich auf die Folgen des Klimawandels einzustellen und die Arbeitsbedingungen an zunehmend heiße Sommer anzupassen. Damit wird Hitzeschutz zu einem festen Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und zu einer wichtigen Voraussetzung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Pflichten des Arbeitgebers

Laut SVLFG sind Betriebe zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • Arbeitszeiten in die Morgen- oder Abendstunden legen, gegebenenfalls den Arbeitsbeginn vorverlegen
  • Vor allem schwere körperliche Arbeit in die kühlen Morgenstunden legen
  • Arbeitsplatz zum Beispiel mit einem Sonnensegel oder Sonnenschirm beschatten.
  • Fahrzeuge mit Klimaanlage bereitstellen.
  • Häufigere Kurzpausen in beschatteten Bereichen einlegen. Zwei bis dreimal pro Stunde je fünf Minuten Trinkpause machen die Arbeit erträglicher.
  • Mitarbeiter unterweisen, damit sie wissen, was im Gefahrenfall zu tun ist.
  • Ausreichend Getränke, zum Beispiel Wasser, zur Verfügung stellen. Als Faustregel gilt: Bei großer Hitze stündlich zwei- bis dreimal ausreichend Flüssigkeit ohne Koffein und ohne Alkohol trinken. Sicherstellen, dass Mitarbeiter gegebenenfalls eine mobile Toilette benutzen können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der SVLFG.

Neuigkeiten aus der Landwirtschaft finden Sie im Newsbereich der gvf VersicherungsMakler AG auf der Website gvf.de.

Foto: pacoocimage – stock.adobe.com (Symbolbild)

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