Rentenerhöhung: So viel mehr bekommen Landwirte
Die kommende Rentenerhöhung gilt auch für AdL-Versicherte. Wie sich die Rente berechnet und wo der Unterschied zur Deutschen Rentenversicherung liegt.
- Rentenerhöhung für die Grüne Branche
- Berechnung der Rente
- Unterschied zur Deutschen Rentenversicherung
Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten. Der Bundestag hatte dazu kürzlich grünes Licht gegeben. Auch Rentner in der Grünen Branche dürfen sich über etwas mehr Geld freuen. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) sowie der Anpassungsfaktor für die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Renten der Unfallversicherung verändern sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die Renten der Deutschen Rentenversicherung erhöhen, nämlich 4,24 Prozent In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) steigt der allgemeine Rentenwert von 18,83 auf 19,63 Euro. Die individuelle Höhe ist von diesem Wert abhängig.
Rentenerhöhung: So berechnet sich die Rente für Landwirte
Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es in der AdL keine Entgeltpunkte auf Basis des individuellen Einkommens. Stattdessen basiert das System auf festen sogenannten Rentenanwartschaften, die sich aus den gezahlten Beiträgen und der Dauer der Versicherung ergeben. Mit jedem Jahr, in dem Pflichtbeiträge an die Landwirtschaftliche Alterskasse gezahlt werden, wächst der Rentenanspruch in gleichmäßigen Schritten. Diese Rentenpunkte steigen nicht einkommensabhängig, sondern sind systematisch festgelegt. Wer beispielsweise 30 oder 40 Beitragsjahre erreicht, hat entsprechend eine stabile Grundlage für die spätere Altersrente aufgebaut. Die Höhe der monatlichen Rente ergibt sich schließlich aus der Summe dieser Punkte, multipliziert mit dem jeweils gültigen allgemeinen Rentenwert der AdL. Auch familiäre Mitarbeit, Hofübernahmen oder Zeiten gemeinsamer Betriebsführung können Einfluss auf die Versicherungszeiten haben, sofern eine Beitragspflicht bestand. Dennoch bleibt das System insgesamt deutlich pauschaler als die einkommensabhängige gesetzliche Rentenversicherung.
Anderes System: Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung
Im Vergleich zur gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen sich strukturelle und finanzielle Unterschiede. Während die AdL mit einem vergleichsweise niedrigen allgemeinen Rentenwert arbeitet, basiert die DRV auf Entgeltpunkten, die sich direkt am individuellen Bruttoeinkommen orientieren. Dadurch erwerben Gutverdiener in der DRV entsprechend höhere Rentenansprüche. Der Rentenwert der DRV liegt ab 1. Juli bei 42,52 Euro (bislang 40,79 Euro) und somit deutlich über dem der AdL. Ein identischer Rentenpunkt hat in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar einen wesentlich höheren Geldwert, allerdings ist der Vergleich zur AdL nur eingeschränkt aussagekräftig. Landwirte zahlen pauschale Beiträge und sind in ein eigenständiges Sicherungssystem eingebunden, das auch strukturelle Besonderheiten der Landwirtschaft berücksichtigt. Die AdL ist daher weniger als einkommensmaximierte Altersvorsorge konzipiert, sondern vielmehr als abgesichertes Grundsystem mit ergänzenden Fördermechanismen.
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