Sicherheit und Arbeitsrecht: Bei Nichteinhaltungen drohen jetzt Kürzungen der Direktzahlungen
Seit 1. Februar können bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzregeln und das Arbeitsrecht Direktzahlungen gekürzt werden. Bis Kürzungen vorgenommen werden, ist es allerdings ein längerer juristischer Weg.
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