Entbürokratisierung: Sachsens Landwirte müssen Bodennutzung nicht mehr melden
Mit der Abschaffung der Berichtspflicht zur Bodennutzung profitieren die landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen bereits von der dritten aufgehobenen Meldepflicht.
- Keine Berichtspflicht mehr zur Bodennutzung
- So erhebt das Statistische Landesamt Sachsen die Daten
- Bereits abgeschaffte Meldepflichten
Landwirte müssen regelmäßig über die Nutzung ihrer Agrarflächen berichten. Im Sinne der Entbürokratisierung entfällt die Berichtspflicht nun für die 4.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen. Ab sofort wird die Bodennutzungshaupterhebung ausschließlich auf Basis von Verwaltungsdaten durchgeführt.
Sachsen nutzt Daten aus dem Antrag auf Direktzahlungen
Laut Statistischem Landesamt werden die Daten über die Anbauverhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe erstmals nicht direkt bei den Betrieben erfragt. Zur diesjährigen Bodennutzungshaupterhebung werden stichprobenartig Daten des Sammelantrags auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung ausgewertet.
Dritte abgeschaffte Meldepflicht
Bislang waren die Betriebe im Rahmen der jährlichen Bodennutzungshaupterhebung aufgefordert, über die Nutzung der Gesamtflächen nach Hauptnutzungs- und Kulturarten Auskunft zu geben. Auch der Anbau auf dem Ackerland nach Nutzungszweck sowie Kultur- und Pflanzenarten war Teil der Berichtspflicht. Damit ist die neu konzipierte Bodennutzungshaupterhebung nach der Abschaffung der Rinderzählung und der Forststrukturerhebung bereits die dritte große Entlastung von amtlichen Statistikpflichten im Agrarbereich.
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