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Düngeverordnung: Bundesland vereinfacht Meldepflicht

Das Landwirtschaftsministerium Brandenburg vereinfacht die in der Düngeverordnung festgelegte Meldepflicht des Ankaufs von Wirtschaftsdünger.
  • Meldung des Ankaufs von Dünger
  • Vereinfachung in der Düngeverordnung erster Schritt zum Bürokratieabbau
  • Agrarministerin bittet um Geduld

Während in Brandenburg über eine Reihe von Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren noch beraten wird, ist nun ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau fix. Wie das Landwirtschaftsministerium in Potsdam mitteilte, wird die Meldepflicht im Rahmen der Wirtschaftsdüngerverordnung abgeschwächt.

Düngeverordnung: Meldepflicht nur noch jährlich

Bislang sah die Verordnung monatliche Berichtspflichten der Landwirte über den Ankauf von Düngemitteln vor. Jetzt müssen Betriebe die Daten nur einmal jährlich den Behörden mitteilen. Die Aufzeichnungen über die Düngemittelmengen müssen jedoch weiterhin monatlich erfolgen, da sie durch das Bundesrecht vorgegeben sind. Sie können über die zur Verfügung gestellte elektronische Datenbanklösung gemeldet werden.

Bürokratieabbau: Agrarministerin bittet um Geduld

Das sei nur ein erster Schritt zur Vereinfachung der bürokratischen Melde- und Dokumentationspflichten, die den Landwirten bislang auferlegt waren, so Brandenburgs Agrarministerin Hanka Mittelstädt. „Wir stellen alle Verordnungen auf den Prüfstand, mit dem Ziel, sie auf die von der EU und dem Bund vorgegebenen Standards zurückzuführen und die darüber hinausreichenden bürokratischen Aufwüchse wieder zu tilgen.“, erklärte die Ministerin.Die Ungeduld bei den betroffenen Betrieben sei diesbezüglich verständlich. Einige Interessenvertreter der Landwirte täten den Betroffenen jedoch keinen Gefallen, wenn sie ungerechtfertigte Eile anmahnen würden. „Auch in der Frage von Verwaltungsvereinfachung gilt für uns das Gebot der Rechtssicherheit durch professionelles verwaltungsseitiges Handwerk.“, so Mittelstädt.

Foto: Gina Sanders – stock.adobe.com (Symbolbild)

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