Bauen auf Höfen: Bundeskabinett macht Weg frei für Bürokratieabbau
Weg frei für weniger Bürokratie bei Bauarbeiten in landwirtschaftlichen Betrieben: Das Bundeskabinett hat Änderungen im Baugesetz beschlossen.
- Änderungen im Baugesetz
- Bundeskabinett beschließt Fristverlängerung
- Wohngebäude können einfacher erweitert werden
Das Bundeskabinett erleichtert mit Änderungen im Baugesetz Bau- und Umbauarbeiten im Außenbereich landwirtschaftlicher Betriebe. Die Novelle basiert auch auf Vorschlägen landwirtschaftlicher Verbände.
Bundeskabinett beschließt Fristverlängerung
Mit der Gesetzesänderung wird die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich von sieben auf zehn Jahre verlängert. Das heißt: Landwirten wird erleichtert, ehemalige Stallgebäude für Wohnraum zu adaptieren. In der Praxis habe sich gezeigt, so das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), dass solche Gebäude wegen des Fristablaufs nicht umgenutzt werden können, obwohl ihr Zustand mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine Folgenutzung erlauben würde. Den Landwirten wird nun mehr Zeit gegeben, über die Art der Nutzung zu entscheiden und zu planen. Hiervon können auch noch aktive landwirtschaftliche Betriebe Gebrauch machen, die etwa aufgrund einer Umstellung der Produktionsrichtung oder der Betriebsstruktur über nicht mehr genutzte Gebäude verfügen.
Wohngebäude können einfacher erweitert werden
Außerdem wird die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt. Damit soll den Wohnbedürfnissen verschiedener Generationen eines landwirtschaftlichen Betriebs Rechnung getragen werden. Durch die gestiegene Lebenserwartung der Bevölkerung leben häufig mehr als zwei Generationen auf einem Hof. Daher soll neben Erweiterungen von Wohngebäuden im Außenbereich auch die Errichtung eines selbständigen Wohngebäudes als Anbau ermöglicht werden. Zudem wird in beiden Fällen die Zahl der möglichen Wohnungen auf vier erhöht. Voraussetzung ist, dass diese durch die bisherigen Eigentümer und ihre Familie genutzt werden. Vermietet werden kann also Wohnraum nicht.