Zusatzvorsorge: Die SVLFG gewährt Ausgleichsleistungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemalige Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft eine Ausgleichsleistung beantragen.
- Voraussetzungen für die Ausgleichsleistung
- Voraussetzungen für die neuen Bundesländer
- Höhe der Ausgleichsleistungen
- Weitere Informationen
Wer in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilt, ist die Voraussetzung dafür, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird und das 50. Lebensjahr am 1. Juli 2010 vollendet war. Zudem muss für die 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben.
Voraussetzungen für die neuen Bundesländer
Personen aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag stellen.
So hoch ist die Ausgleichsleistung
Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge können bis zum 30. September 2026 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2026 bezogen wurde. Wird der Antrag später gestellt, gehen die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2026 verloren.
Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse unter der Telefonnummer 0561/785179-00 oder per Mail an info@zla.de. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Zusatzversorgungskasse.
Weitere Neuigkeiten aus der Landwirtschaft finden Sie im Newsbereich der gvf VersicherungsMakler AG auf der Website gvf.de.
Foto: Standl (Symbolbild)