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Tierschutz: EU-Kommission winkt deutsche Tierhaltungskennzeichnung durch

Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung sollen sich laut BMEL die Verbraucher für mehr Tierschutz entscheiden können.
  • Deutsches Tierhaltungskennzeichnungsgesetz von der EU-Kommission genehmigt
  • Ziel der Bundesregierung: Verbraucher sollen sich für Tierschutz entscheiden können
  • Zuerst ist die Regelung für unverarbeitetes Schweinefleisch vorgesehen
  • Weitere Tierarten folgen

Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) den Gesetzesentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung bei der Europäischen Kommission eingereicht hat, hat ihn diese nun im Rahmen der sogenannten Notifizierung geprüft und genehmigt. 

Mehr Tierschutz: Verbraucher sollen wählen können

Das Ziel der Bundesregierung ist, dass Verbraucher auf den ersten Blick die Haltungsbedingungen erkennen und sich für mehr Tierschutz entscheiden können. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Wesentliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren können eine erneute Notifizierungspflicht auslösen.

Zu Beginn unverarbeitetes Schweinefleisch

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die entsprechenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen. Dazu zählen Landwirte genauso wie Vermarkter. Geplant sind fünf Haltungsformen. Begonnen wird mit unverarbeitetem Schweinefleisch. Weitere Lebensabschnitte, Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten werden folgen.

Das „Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung“ umfasst neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung drei weitere zentrale Bausteine: Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau bis hin zu tiergerechteren Ställen und besseren Regelungen im Tierschutzrecht.

Foto: Dušan Cvetanović/Pexels.com

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