Landwirtschaftliche Betriebe: Welche Rechtsform ist geeignet?
Das BZL legte eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Rechtsform landwirtschaftlicher Betriebe auf. Ein wichtiger Punkt bei der Wahl ist die Haftungsfrage.
- BZL-Broschüre zu Rechtsformen landwirtschaftlicher Betriebe
- Wer haftet bei Verlusten oder zum Beispiel Klagen?
- D&O-Versicherung für Führungskräfte der gvf VersicherungsMakler AG
Ob bei der Hofübergabe, bei der Gründung von Kooperationen oder vor größeren Investitionen: Oft stellt sich die Frage der passenden Rechtsform eines landwirtschaftlichen Betriebes. UG, OHG oder GmbH: Alle Rechtsformen haben Vor- und Nachteile. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat ein Heft aufgelegt, in dem Interessierte, die vor einer solchen Entscheidung stehen, Antworten auf ihre Fragen finden.
Broschüre: Umfassende Informationen zu Rechtsformen landwirtschaftlicher Betriebe
Wie der Verband Landvolk Niedersachsen mitteilt, werden in der Broschüre alle Kriterien, die bei der Auswahl der Rechtsform eine Rolle spielen, erläutert. Dazu gehören auch Finanzierungsmöglichkeiten, die Übertragbarkeit von Beteiligungen sowie die Gewinn- und Verlustverteilung. Ein weiterer Schwerpunkt sind auch die Steuern. Die Broschüre kann auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kostenlos heruntergeladen werden.
Rechtsformen: Wer haftet?
Einer der wichtigsten Punkte bei der Entscheidung für eine Rechtsform ist die Haftung. Wer muss die Verantwortung etwa bei Verlusten oder Klagen übernehmen?
- Einzelunternehmen: uneingeschränkt mit Privat- und Firmenvermögen
- GbR: Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, gesamtschuldnerische Haftung
- OHG: Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, gesamtschuldnerische Haftung
- KG: Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) unbeschränkt, Kommanditisten in Höhe der Einlage (Haftungsbeschränkung tritt i.d.R. erst nach Eintragung ins Handelsregister ein)
- GmbH: nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung ins Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers
- UG: nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung ins Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers
- AG: nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung ins Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Vorstandes
(Quelle: BMWK)
Landwirtschaftliche Betriebe: Versicherung für Führungskräfte gegen Haftungsschäden
Führungskräfte landwirtschaftlicher Betriebe, die in der Haftung stehen, können sich bei der gvf VersicherungsMakler AG versichern lassen. Mit der D&O-Versicherung (Directors and Officers) der gvf sind Sie als Führungskraft vor finanziellen Schäden geschützt
- Schutz vor Haftung: Im Falle von Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, sind Sie abgesichert
- Schutz des Unternehmens: Finanzielle Belastungen des Unternehmens abfangen, die aus Forderungen oder Klagen gegen Führungskräfte entstehen.
- Schutz vor Klagen: Die D&O-Versicherung deckt die Kosten für Anwaltsgebühren und etwaige Zahlungen ab.
- Erfüllung von Compliance-Anforderungen: Eine zusätzliche Schutzmaßnahme, die im Einklang mit rechtlichen und regulatorischen Vorgaben steht.
Alle Informationen zur D&O-Versicherung finden Sie auf der Internetseite der gvf-VersicherungsMakler AG.
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