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Freihandelsabkommen mit Mexiko: Das bedeutet der Vertrag für die EU-Landwirtschaft

Laut EU-Kommission soll das erneuerte Freihandelsabkommen mit Mexiko vor allem der europäischen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft zugutekommen.
  • Hintergrund zum Freihandelsabkommen
  • EU sieht Chancen für Europas Agrarsektor
  • Anforderungen an Produkte aus Mexiko

Die Europäische Union und Mexiko haben ihre Handelsbeziehungen nach jahrelangen Verhandlungen deutlich ausgeweitet. Am 22. Mai unterzeichneten beide Seiten in Mexiko-Stadt das Freihandelsabkommen sowie ein zusätzliches Interims-Handelsabkommen. Es ersetzt schrittweise das bisherige EU-Mexiko-Abkommen aus dem Jahr 2000. Ziel ist es, Zölle und Handelshemmnisse abzubauen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen.

Nach Angaben der Europäischen Kommission soll die Zusammenarbeit insbesondere der europäischen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft bessere Marktchancen eröffnen. Mexiko gilt mit rund 130 Millionen Einwohnern als zweitgrößte Volkswirtschaft Lateinamerikas und ist für die EU inzwischen ein wichtiger Handelspartner. Das Handelsvolumen lag zuletzt bei mehr als 86 Milliarden Euro jährlich.

EU sieht Chancen für Europas Agrarsektor durch Export nach Mexiko

Vor allem europäische Landwirte und Lebensmittelhersteller sollen vom Abkommen profitieren. Nach Angaben der EU-Kommission will Mexiko künftig 95 Prozent der bislang hohen Zölle auf europäische Agrar- und Lebensmittelprodukte abschaffen.

Das betrifft vor allem:

  • Käse und andere Milchprodukte
  • Schweinefleisch und Geflügel
  • Wein und Spirituosen
  • Nudeln, Schokolade und Konfitüren
  • Äpfel und weitere verarbeitete Lebensmittel.

Gerade europäische Qualitätsprodukte gelten in Mexiko als gefragt. Zusätzlich schützt das Abkommen künftig 568 geografische Herkunftsangaben aus der EU vor Nachahmung. Dazu gehören etwa Parmaschinken oder bayerisches Bier.

Billige Mexiko-Produkte auf dem EU-Markt?

Gleichzeitig wächst in Teilen der europäischen Landwirtschaft die Sorge vor zusätzlicher Konkurrenz durch billigere Importe aus Mexiko. Typische mexikanische Exportprodukte sind Obst und Gemüse, Zucker, Kaffee und Fruchterzeugnisse. Niedrigere Zölle könnten diese Waren künftig günstiger auf den europäischen Markt bringen. Allerdings betont die EU-Kommission, dass sämtliche Importe weiterhin den europäischen Standards entsprechen müssen. Das gelte ausdrücklich für Verbraucher-, Tier- und Pflanzenschutz sowie für Lebensmittelhygiene und Regeln zu gentechnisch veränderten Organismen. Auch die Anforderungen an das Tierwohl sind in dem Abkommen festgehalten.

Weitere Neuigkeiten aus der Landwirtschaft finden Sie im Newsbereich der gvf VersicherungsMakler AG auf der Website gvf.de

Foto: YUTO PHOTOGRAPHER – stock.adobe.com (Symbolbild)

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