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Drohne zur Rettung von Rehkitzen: So beantragen Sie die Förderung

Um Rehkitze auf Acker- und Grünlandflächen besser zu schützen, fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium wieder Drohnen mit technischen Mindestvoraussetzungen.
  • BMEL fördert Drohnen zur Rehkitzrettung mit 2 Millionen Euro
  • Drohnen zur Rettung von Rehkitzen: Technische Mindestanforderungen
  • Wer gefördert werden kann
  • Ablauf der Antragstellung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung geeigneter Drohnen zur Rehkitzrettung. Bis zum 30. Juni 2023 können eingetragene Vereine einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Für die Förderung für Drohnen, mit denen Grünland- und Ackerflächen abgesucht werden können, stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung.

Drohnen zur Rettung von Rehkitzen 2023: Was wird gefördert?

Pro Verein werden wieder bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Neu ist, dass pro Verein in den Förderperioden 2021 bis 2023 insgesamt vier Drohnen gefördert werden. Mit einer Begründung können Antragsteller 2023 den Zuschuss für weitere zwei Drohnen beantragen. Diese müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen.

Wer kann Förderung beantragen?

Die Förderung für Drohnen bekommen eingetragene Vereine.

• Kreisjagdvereine
• Jägervereinigungen auf Kreisebene
• Andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren gehört, vorrangig der Schutz von Rehkitzen.

Zweistufiges Verfahren: Stichtage am 30. Juni und 1. September

Anträge auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können bis zum 30. Juni 2023 online auf der Internetseite der BLE gestellt werden. Die Eingangsbestätigung wird anschließend direkt aus dem System erstellt. Danach müssen die Anträge auf Auszahlung der Fördersumme bis zum 1. September 2023 der BLE vorliegen. Darüber hinaus müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Eingangsbestätigung, Nachweis des Erwerbs der Drohne und der technischen Mindestanforderung.

Fragen beantwortet die BLE telefonisch unter 0228/6845-3167 oder per Mail: rehkitzrettung_2023@ble.de.

Foto: Pixabay.com

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