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Verband: Wasserentnahme soll auch für Landwirte strenger werden

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) fordert mehr Genehmigungspflichten für die Wasserentnahmen. Davon betroffen wären auch landwirtschaftliche Betriebe.
  • Wasserentnahme Landwirtschaft
  • Forderungen des VKU
  • Trinkwasser vor Brauchwasser

Die Wasserentnahme für die Bewässerung und die Versorgung von Weidevieh könnte komplizierter werden. Welche Mengen Landwirte dafür aus Grundwasser oder Gewässern entnehmen dürfen, hängt von der jeweiligen Nutzung und den Vorgaben der Bundesländer ab. Während bestimmte Entnahmen, etwa für den landwirtschaftlichen Betrieb oder das Tränken von Vieh, bislang teilweise genehmigungsfrei möglich sind, stehen größere Bewässerungsentnahmen meist unter wasserrechtlichem Vorbehalt. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) fordert nun, auch bisher erlaubnisfreie Entnahmen stärker zu erfassen und zu kontrollieren.

Verband fordert neue Genehmigungspflichten für die Wasserentnahme

Angesichts steigender Temperaturen und längerer Hitzeperioden kann sich VKU-Vizepräsident Karsten Specht neue Genehmigungspflichten für die Wasserentnahmen vorstellen, wie er in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (noz) betont: „Genehmigungsfreie Nutzungen müssen so weit wie möglich eingeschränkt werden“. Sauberes Wasser jederzeit, überall und zu fairen Preisen sei in unserem Land keine Kür, sondern Pflicht, so Specht. „Damit das so bleibt, muss Transparenz in der Frage geschaffen werden, wer wann und in welchem Umfang auf die Wasserressourcen zugreift.“

Wasserentnahmen transparenter dokumentieren

Aus Sicht des VKU braucht es bei allen Entnahmemengen die gleiche Transparenz wie bei den kommunalen Wasserversorgern. Der Verband fordert, dass das digitale Wasserbuch in allen Bundesländern konsequent umgesetzt wird. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Register, in dem wasserrechtliche Genehmigungen, Wasserentnahmen, Einleitungen und Schutzgebiete zentral dokumentiert und verwaltet werden. Bisher müssen lediglich kommunale Wasserversorger und wirtschaftliche Unternehmen Wasserentnahmen genehmigen lassen. Zu den genehmigungsfreien Nutzungen gehören derzeit unter anderem die Entnahme von Grundwasser für die Bewässerung des Gartens oder für den landwirtschaftlichen Betrieb, einschließlich des Tränkens von Vieh außerhalb des Hofes. Im Fall von Nutzungskonkurrenzen fordert der VKU zudem eine Priorisierung: „Die öffentliche Wasserversorgung muss an erster Stelle stehen“, so Specht gegenüber der noz.

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Foto: Standl (Symbolbild)

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