Bürokratieabbau für Tierärzte: Warum nicht alle Entlastungen in Kraft treten
Die neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken sollte die Bürokratie für Tierärzte abbauen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigt aber wenig Verständnis für die endgültige Version aus dem Bundesrat.
- BMEL plante Bürokratieabbau für Tierärzte
- Länder schränkten Erleichterungen ein
- Was Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir dazu sagt
- Verwendung von colistin-haltigem Antibiotika wird eingeschränkt
Das Bundeskabinett hat die neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) in der Fassung des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Somit kann die Verordnung verkündet werden. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitteilt, hat der Bundesrat, also die Länder, allerdings nicht allen Vereinfachungen zugestimmt. Unter anderem hat der Bundesrat die vom BMEL vorgesehenen Erleichterungen bei der Dokumentationspflicht wieder ausgeweitet.
Entlastungen für Tierärzte: Özdemir kritisiert Entscheidungen des Bundesrates
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigt wenig Verständnis für das Vorgehen der Länder, wie er betont: „Während ich und mein Ministerium täglich an Entlastungen und Bürokratieabbau arbeiten, werden sie von den Ländern über die Hintertür teilweise wieder eingeführt. In Sonntagsreden über Bürokratieabbau reden, aber dann, wenn wir unsinnige Regelungen abschaffen können, sich vom Acker machen. So habe man nicht gewettet.” Die Entlastungen für die Tierärzte fallen jetzt pro Jahr etwa vier Millionen Euro geringer aus. „Ohne dass für die Tiergesundheit nur ein Jota gewonnen wäre“, sagte der Bundesminister. Er bedauere das sehr und hoffe, dass bei den nächsten Abstimmungen wieder Vernunft in den Reihen der Union einkehrt.
Wichtiges Detail: Verwendung von colistin-haltigem Antibiotika wird eingeschränkt
Die Verordnung enthält weiter ein sogenanntes Umwidmungsverbot für colistinhaltige Antibiotika. Der Wirkstoff wird vor allem in der Geflügelmast bislang sehr breit und mitunter unzulässig eingesetzt und begünstigt so die Entstehung multiresistenter Keime. Diese Praxis birgt erhebliche Risiken auch für die menschliche Gesundheit, da der Wirkstoff auch für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung ist. Mit der Novelle der TÄHAV soll diese gefährliche Praxis deutlich eingeschränkt werden.