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Blauzungenkrankheit: Deutschland wieder seuchenfrei – worauf Tierhalter dennoch achten sollten

Seit kurzem gilt die Blauzungenkrankheit in Deutschland als vorerst ausgerottet. Um den Status zu erhalten, müssen Tierhalter einiges befolgen.
  • Deutschland gilt als frei von der Blauzungenkrankheit
  • Impfung als Vorsorgemaßnahme
  • Maßnahmen zum Schutz vor Wiedereinschleppung

Nachdem Hessen bereits seit einem Jahr frei von der Blauzungenkrankheit (Bluetongue Virus, kurz BTV) ist, gilt ganz Deutschland seit kurzem als seuchenfrei. Das teilt das hessische Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden mit. Von der Krankheit können neben Rindern auch Schafe und Kamelide betroffen sein. Zu letzteren zählen beispielsweise Alpakas und Lamas.

Impfung als Vorsorgemaßnahme gegen die Blauzungenkrankheit

Um den Status nicht zu gefährden, müssen weiterhin Vorsorgemaßnahmen eingehalten werden. Kommt es zu neuen Ausbrüchen des BTV, so sieht das EU-Tiergesundheitsrecht umgehende Handlungen, wie beispielsweise die Einrichtung einer Sperrzone mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb, vor. In der Sperrzone gelten unverzüglich strenge Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern und Kameliden. Diese Tiere dürfen die Sperrzone nur verlassen, wenn sie einen vollständigen Impfschutz gegen das BTV besitzen. Jungtiere bis zu einem Alter von 90 Tagen dürfen nur dann aus der Sperrzone transportiert werden, wenn die Muttertiere vollständig gegen BTV geimpft sind. Für den vollständigen Impfschutz müssen mindestens zwei Impfungen im Abstand von rund 21 Tagen durchgeführt und eine vom Hersteller vorgegebene Zeit bis zur Bildung der schützenden Antikörper abgewartet werden. 

Schutz vor der Wiedereinschleppung aus nicht BTV-freien Regionen

Benachbarte Staaten wie Luxemburg, Frankreich, Italien sowie die Schweiz gelten nicht als frei von der Blauzungenkrankheit. Um eine erneute Einschleppung nach Deutschland zu vermeiden, dürfen Tiere aus nicht BTV-freien Regionen nur in Betriebe eingestellt werden, wenn sie ein amtliches Gesundheitszertifikat haben.

Foto: RoyBury/Pixabay.com (Symbolbild)

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