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Mecklenburg-Vorpommern: Agrarminister Backhaus verteidigt Wasserentnahmeentgelt für Landwirte

Die Oppositionsparteien in Mecklenburg-Vorpommern kritisieren das geplante Wasserentnahmeentgelt, das Landwirte künftig zahlen sollen. Landwirtschaftsminister Till Backhaus hält daran fest.
  • Künftig sollen Mecklenburg-Vorpommerns Landwirte für Beregnungswasser bezahlen
  • Agrarminister Backhaus sieht keinen Weg daran vorbei
  • Wasserentnahmeentgelt besteht bereits für andere Bereiche

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern (SPD und Die Linke) will das Entgelt für die Wasserentnahme auf Landwirte und Gärtnereien ausweiten. Kritik kommt von den Oppositionsparteien. Sie befürchten eine Schwächung der Agrarbranche. Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) verteidigt nun das Vorhaben: „Die Wassermengen im Land stehen unter anhaltend hohem Nutzungsdruck und die Folgen mehrerer niederschlagsarmer Jahre sind spürbar.“ Das Wasserentnahmeentgelt solle einen weiteren Anreiz zum sparsamen Umgang mit Wasservorkommen setzen, sagte Backhaus. 

Backhaus: Wasserentnahmeentgelt Teil der Anpassung an den Klimawandel

Ihm sei bewusst, so Backhaus, dass landwirtschaftliche und gärtnerische Produktion auf Beregnungswasser angewiesen ist. „Landwirtschaft und Erwerbsgartenbau werden nicht als Hobby betrieben, sondern bedeuten für viele Menschen ihre Existenzgrundlage und für uns alle die Sicherung unserer Ernährung“, so der Agrarminister. Er hält es dennoch für erforderlich, dass sich auch die Landwirtschaft an den Klimawandel anpasst.

„Das bedeutet zum Beispiel, Anbaukulturen und -strukturen und auch Bewässerungssysteme und -zeiten an das verfügbare Wasserdargebot anzupassen. Inwieweit der Anbau bestimmter Kulturen wirtschaftlich ist, hängt am Ende nicht vom Wasserentnahmeentgelt, sondern von einer Vielzahl von variablen Faktoren ab“, erklärt Backhaus und nennt Nachfrage oder Erntemengen in anderen Regionen als Beispiele.

Wasserentnahmeentgelt besteht bereits für andere Bereiche

Das Wasserentnahmeentgelt als solches gibt es in Mecklenburg-Vorpommern schon sehr lange und die meisten anderen Entnahmezwecke, unter anderem für Trinkwasser, sind seit jeher entgeltpflichtig. Die Landesregierung plant, ein Wasserentnahmeentgelt grundsätzlich auch von Landwirten und Gärtnereibetrieben für Beregnungswasser zu erheben. Die Ausdehnung des Wasserentnahmeentgelts ist dabei nur ein Punkt der sehr umfassenden Novelle des Landeswasserrechts. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, auf die die Kabinettsbefassung folgen wird.

Foto: Bru-nO/Pixabay.com

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