Biodiesel und Elektromotor: Neue Förderung für Landmaschinen mit alternativen Antrieben
Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Landwirtschaftliche Rentenbank legen ein Förderprogramm für den Kauf von Landmaschinen mit alternativen Antrieben auf.
- Landmaschinen mit alternativen Antrieben: Das wird gefördert
- Statement Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer
- Wer ist antragsberechtigt?
- Start der Förderung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) planen eine Förderung für Landmaschinen mit alternativen Antrieben. Gefördert werden sollen der Kauf von batterieelektrisch angetriebenen Landmaschinen sowie Maschinen, die erneuerbare Biokraftstoffe nutzen. Förderfähig wird laut Rentenbank ebenso der Erwerb erforderlicher Lade- und Tankinfrastruktur („Hoftankstellen“) sein.
Bundeslandwirtschaftsminister sieht Deutschland als technologischen Vorreiter
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sieht Deutschland bei digitaler Landwirtschaft und Agrarpatenten führend. Das sei ein Beweis für Schaffenskraft, Einfallsreichtum und Präzision „Made in Germany“. „Hinter diesem Erfolg stehen ebenso traditionsreiche Unternehmen wie innovative Start-ups“, so der CSU-Politiker. Gerade diese bringen laut Rainer frischen Mut, Geschwindigkeit und Flexibilität in die Branche. „Deswegen fördern wir über die Landwirtschaftliche Rentenbank agrarnahe Start-ups.“ Die neue Förderung für alternative Antriebe ergänze das Innovationsprogramm der Bundesregierung.
Antragsberechtigung und Start der Förderung für Landmaschinen mit alternativen Antrieben
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer neuen Richtlinie des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch langfristige Darlehen, deren Konditionen weit unter den marktüblichen Sätzen liegen. Sie wird wie bei anderen Angeboten der Rentenbank auch über die Hausbanken vergeben. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe. Das genaue Datum für den Start der Antragstellung wird rechtzeitig auf der Internetseite der Rentenbank bekannt gegeben. Alle Vorabinfos sind dort bereits zu finden.
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