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Zukunft der GAP: Özdemir sieht „Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft“

Nach dem EU-Agrarrat äußert sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir mit seinen Vorstellungen über die GAP nach 2027.
  • EU-Agrarrat berät über GAP nach 2027
  • Deutschland bringt sich mit Vorschlägen ein
  • Nachhaltigkeit und finanzielle Stärkung der Betriebe
  • Erhöhung der De-minimis-Beihilfen

Vor kurzem hat der EU-Agrarrat über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 beraten. Deutschland brachte sich mit einigen Themen ein und konnte laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) einige Verbesserungen erreichen. Insbesondere sollen Landwirte für Umweltleistungen besser entschädigt werden. Zudem ist geplant, der ökologischen Landwirtschaft einen höheren Stellenwert zu geben.

GAP nach 2027: Nachhaltigkeit und finanzielle Stärkung der Betriebe

Wie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Ergebnisse kommentiert, müsse die GAP zu einer Zukunftspartnerschaft zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft werden, ganz nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. „Diese Richtschnur hat auch der Strategiedialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft ausgegeben. Mit den Schlussfolgerungen des Vorsitzes senden 26 Mitgliedstaaten ein starkes Signal für eine nachhaltige und zukunftsfest ausgerichtete europäische Agrarpolitik“, so Özdemir. Es sei gut und richtig, dass wir uns dazu bekennen, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte mit gesellschaftlich gewünschten Leistungen für Artenvielfalt, Umwelt und Klima künftig noch besser gutes Geld verdienen können. Ferner sieht der Bundesminister die Bedeutung des Generationswechsels und eine stärkere Rolle der Frauen als zentrale Elemente der GAP.

EU-Kommission will De-minimis-Beihilfen erhöhen

Bereits im Vorfeld des Agrarrates hatte die Europäische Kommission angekündigt, die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor von 20.000 Euro auf 42.000 Euro zu erhöhen – und damit mehr als zu verdoppeln. Damit reagiert die Kommission auch auf einen Vorstoß von Bundesminister Özdemir: Deutschland hatte beim Agrarrat im September gemeinsam mit Frankreich eine deutliche Anhebung der De-minimis-Obergrenze gefordert. Das sind Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Sie können in Form von Zuschüssen, Bürgschaften und zinsverbilligten Darlehen gewährt werden. De-minimis-Beihilfen werden nicht als Beihilfe angesehen, da sie aufgrund der geringen Höhe den Wettbewerb nicht verzerren.#

Foto: aneduard – stock.adobe.com (Symbolbild)

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