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Lange Zahlungsziele bei Milch: Behörde geht gegen LEH vor

Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich sieht 30 Tage Zahlungsziel für verderbliche Erzeugnisse vor. Das einzuhalten setzt die BLE nun bei EDEKA durch.
  • BLE untersagt EDEKA lange Zahlungsziele
  • Laut BLE Erträge geschmälert
  • Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
  • Begründung der BLE

Lange Zahlungsziele und etwa kurzfristige Stornierungen von Milchprodukten durch den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) sind Marktwächtern schon länger ein Dorn im Auge. Wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mitteilt, untersagte die Behörde nun der EDEKA Zentralhandelsgesellschaft mbH lange Zahlungsziele.

Laut BLE Erträge geschmälert

Während die betroffene Molkerei ihre Landwirte für angelieferte Milch innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen entlohnte, zahlte die EDEKA Zentralhandelsgesellschaft mbH dem Milchverarbeitungsunternehmen den Kaufpreis für frische Milch- und Sahneprodukte erst nach mehr als 49 Tagen. Die BLE habe festgestellt, teilte die Behörde mit, dass der erzeugergetragenen Molkerei durch die notwendige Zwischenfinanzierung Kosten entstanden und so die Erlöse geschmälert wurden, die sie als Milchgeld an ihre Landwirte weitergeben konnte.

Gesetz sieht 30 Tage Zahlungsziel vor

Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) sieht vor, dass für die Lieferung verderblicher Erzeugnisse, wie frischer Milch- und Sahneprodukte, innerhalb von 30 Tagen gezahlt werden muss. Ob EDEKA diese Zahlungsfrist auch im Verhältnis zu der betroffenen Molkerei beachten musste, hing laut BLE davon ab, ob der Umsatz der Molkerei zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mehr als 20 Prozent des Umsatzes von EDEKA betrug. Das Handelsunternehmen vertrat die Auffassung, dass es und die selbstständigen EDEKA-Einzelhändler keine miteinander verbundenen Unternehmen seien und die Außenumsätze der selbstständigen Einzelhändler ihr nicht zuzurechnen seien.

BLE sieht „wirtschaftliche Einheit“

Die BLE hat jedoch festgestellt, dass sämtliche Unternehmen des EDEKA-Verbunds eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Bundesanstalt nennt als Gründe unter anderem die Verflechtungen, die einheitliche unternehmensstrategische Leitung und den zentralen Einkauf. Somit greife das AgrarOLkG und EDEKA müsse auch die betroffene Molkerei innerhalb des gesetzlichen Zahlungsziels von 30 Tagen bezahlen, so die BLE.
Die Entscheidung der BLE ist noch nicht bestandskräftig. EDEKA kann dagegen Klage erheben, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte. Eine öffentliche Fassung der Entscheidung ist auf der Internetseite der BLE zu finden.

Foto: SemA – stock.adobe.com (Symbolbild)

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