US-Klage gegen Freistaat Thüringen: Waldbesitzer können sich an Gegenklage beteiligen
Ein international tätiges Unternehmen hat Klage gegen Thüringen wegen einer angeblich illegalen Praxis bei der Holzvermarktung eingereicht. Der Freistaat wehrt sich.
- Internationaler Prozessfinanzierer verklagt den Freistaat Thüringen
- Gegenstand der Klage ist eine angebliche „nicht wettbewerbskonforme gebündelte Holzvermarktung”
- Waldbesitzer wurden förmlich informiert
- Ministerium arbeitet mit Forstbetrieben zusammen
Der Prozessfinanzierer „Burford Capital“ mit Hauptsitzen in New York, Chicago und London verklagt den Freistaat Thüringen sowie private und kommunale Waldbesitzer auf rund 32 Millionen Euro Schadensersatz. Klagegegenstand ist eine angeblich nicht wettbewerbskonforme gebündelte Holzvermarktung in Thüringen. Das Unternehmen hat dazu eigens eine Inkassogesellschaft gegründet. „Der Freistaat weist den Vorwurf als unbegründet zurück und wehrt sich rechtlich weiter entschieden gegen das Projekt des Prozessfinanzierers, um Belastungen für die Steuerzahler, den Wald und die Waldbesitzer abzuwenden“, so Thüringens Forststaatssekretär Torsten Weil.
Freistaat geht gemeinsam mit Waldbesitzern gegen die Klage vor
Im Zuge des Verfahrens wurde als übliche, prozessuale Vorsichtsmaßmaßnahme ein Teil der Waldbesitzer förmlich vom Landgericht Erfurt über die Kartellklage informiert. Empfänger sind private, kommunale sowie genossenschaftliche Betriebe, die sich signifikant an der gemeinsamen Holzvermarktung beteiligt haben. Für die Waldbesitzer entsteht so die Möglichkeit, gemeinsam an der Seite des Freistaates gegen die Klage vorzugehen und sich freiwillig in den Prozess einzubringen. „Wir bieten weitere Gesprächsrunden an, wenn die betroffenen Waldbesitzer Fragen zur Streitverkündung und zur Klage haben sollten. Transparenz und Kooperation bestimmen unser Vorgehen, um gegen diese unbegründete Klage vorzugehen“, sagte Staatssekretär Weil und ergänzt: „Gerade bei den aktuellen, katastrophalen Waldschäden brauchen wir alle Ressourcen zur Waldrettung und nicht ein solches Klageverfahren, dass lediglich die Rendite international agierender Finanzkonzerne erhöhen soll.“ Der erste Gerichtstermin am Landgericht Erfurt ist auf den 26. Januar angesetzt.
Ministerium hofft auf Sieg vor Gericht
Bereits im Jahr 2019 hat die Landesregierung mit dem Waldaktionsplan 2030 ff beschlossen, rund 500 Millionen Euro für die Wiederbewaldung und den Waldumbau in Thüringen zur Verfügung zu stellen. Besonderes Gewicht hat dabei die gesetzlich verankerte Unterstützung der Waldbesitzer in der Höhe von 11 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2036. „Ich bin mir sicher, dass wir die Klage abwehren können, insbesondere, wenn sich Waldbesitzer mit uns gemeinsam der Klage stellen“, so Weil. „Die Urteile zu ähnlichen Verfahren aus den anderen Bundesländern stimmen uns optimistisch, dass wir den Prozessfinanzierer rechtlich in die Schranken weisen können.“
Foto: Björn Bielesch/Pixabay.com (Symbolbild)