Pachtdeckel für Windkraftanlagen: Top-Jurist hält Plan der Bundesregierung teils für verfassungswidrig
Ein Pachtdeckel für Windkraftanlagen würde nicht nur zu weniger Einnahmen für Flächeneigentümer und zu einem Rückschritt in der Energiewende führen. Ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter hält das Vorhaben der Bundesregierung auch verfassungsrechtlich für schwierig.
- Pachtdeckel für Windkraftanlagen
- Verbände fordern Streichung aus dem EEG
- Gutachten
Die Bundesregierung will die Pachtpreise für Flächen, auf denen Windkraftanlagen errichtet werden, gesetzlich begrenzen. Vorgesehen ist eine Obergrenze von 3,5 Prozent des rechnerisch erzielbaren jährlichen Stromerlöses. Die Regelung ist Teil der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die das Bundeskabinett im Juli beschlossen hat. Die Regelung soll für Windkraftprojekte gelten, die ab dem 1. Januar 2028 einen Zuschlag in einer EEG-Ausschreibung erhalten. Bestimmte Anlagen, darunter Bürgerenergieprojekte mit gesetzlich festgelegter Vergütung, sollen ausgenommen sein.
Mit dem Pachtdeckel sollen die Kosten des Windkraftausbaus begrenzt werden. Hintergrund sind laut Bundesregierung teilweise sehr hohe Pachtforderungen, die die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen belasten könnten. Zugleich verschärfe die Konkurrenz um geeignete Flächen den Druck auf andere Nutzungen, insbesondere die Landwirtschaft.
Verbände fordern Streichung des Pachtdeckels aus dem Gesetzentwurf
Die Verbände AGDW – Die Waldeigentümer und Familienbetriebe Land und Forst kritisieren den geplanten Pachtdeckel. Sie befürchten geringere Einnahmen für Grundstückseigentümer und einen Rückgang der Bereitschaft, Flächen für Windenergieanlagen bereitzustellen. Einnahmen aus Windkraft seien für Waldbesitzer auch eine wichtige Finanzierungsquelle für Waldumbau und Wiederaufforstung. Weniger Bereitschaft von land- und forstwirtschaftlicher Seite, Flächen für Windkraftanlagen bereitzustellen, befürchten auch Energieunternehmen.
Gutachten sieht verfassungsrechtliche Risiken
Der Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio kommt in einem von der AGDW in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Schluss, dass der geplante Pachtdeckel gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen könnte. Er sieht mögliche Eingriffe in die Eigentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit sowie Probleme mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Laut dem Juristen ließe sich das Vorhaben der Bundesregierung nicht mit Gleichheitsgrundsatz und europarechtlichen Vorgaben vereinbaren. Die Verbände fordern den Bundestag auf, den Pachtdeckel aus der geplanten Novelle des EEG zu streichen.
Das Gutachten kann auf der Internetseite der AGDW als PDF abgerufen werden.
Foto: Standl (Symbolbild)
Photovoltaik, Biogas, eigene Windkraft: Die gvf VersicherungsMakler AG bietet eine auf landwirtschaftliche Betriebe zugeschnittene Versicherung für Erneuerbare-Energie-Anlagen an. Mehr Informationen erhalten Sie auf der gvf-Internetseite.