Foto: Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V.
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Sonderkulturbetriebe: So hoch steigt der Mindestlohn in zwei Schritten

Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung des Mindestlohns festgelegt. Sie soll in zwei Schritten ansteigen.
  • Mindestlohn wird 2024 und 2025 erhöht
  • Verbände: Zum Glück nicht höher, dennoch Belastungsprobe für die Landwirtschaft
  • Bundessozialminister Heil bestätigt Verbindlichkeit für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Mindestlohnkommission hat bereits im Juni eine erneute Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Demzufolge soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro erhöht werden.

Mindestlohn: „Belastungsprobe für Landwirtschaft“

Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauern, Georg Boekels, und der Vorsitzende der Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband, Wolfgang Wappenschmidt, zeigen sich nach der Entscheidung erleichtert: „Wir begrüßen es zunächst einmal sehr, dass sich die Mehrheit der Mindestlohnkommission nicht dem massiven Druck aus Politik, Gewerkschaften und Sozialverbänden gebeugt hat, den Mindestlohn auf 13,50 Euro oder noch höher festzulegen. Auch wenn die Anhebung vergleichsweise moderat ausgefallen ist, führt sie für die Landwirtschaft zu einer weiteren Belastungsprobe.

Bundessozialminister Heil bestätigt Verbindlichkeit

Für die Bundesregierung hat der zuständige Bundessozialminister Hubertus Heil bereits verkündet, dass sie die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich machen wird.

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