GAK 2026 bis 2029: Fortführung und Änderungen wichtiger Förderungen
Die GAK-Richtlinien für die kommenden drei Jahre sind beschlossen. Unter anderem werden wieder besonders tiergerechte Schweinställe gefördert und Unterstützungen für Schlachtstätten ausgeweitet.
- Planungsausschuss beschließt Rahmenplan für GAK
- Besonders Tiergerechte Ställe
- Ausweitung der Förderung auf mittelgroße Schlachtstätten
- Finanzschwache Kommunen
- Waldpflege
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat den Rahmenplan der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für die Jahre 2026 bis 2029 beschlossen. Insgesamt stehen den Ländern im kommenden Jahr 1,067 Milliarden Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, davon 160 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfondsgesetz (KTF). Zudem können die den Ländern zugewiesenen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen künftig auch zur Kofinanzierung von GAK-Maßnahmen eingesetzt werden.
Besonders tiergerechte Schweineställe werden wieder gefördert
Zum 1. September 2026 nimmt die GAK die Förderung für besonders tiergerechte Schweineställe wieder auf. Damit schließt diese zeitlich nahtlos an das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ an, sodass keine Förderlücke entsteht.
Ausweitung der Förderung auf mittelgroße Schlachtstätten
Die Förderung für Schlachtstätten im Förderbereich 3 A, Maßnahme 2.0 „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ wird bis zum 31. Dezember 2028 auf mittelgroße Unternehmen erweitert. Hintergrund: In Deutschland hat sich die Schlachtung in den vergangenen Jahren immer weiter zentralisiert. Der Konzentrationsprozess schadet aufgrund langer Wege sowohl dem Tierwohl, aber auch der regionalen Wirtschaft.
Geld für finanzschwache Kommunen aus der GAK
Die erhöhten Fördersätze für finanzschwache Kommunen werden fortgeführt. Im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ bleibt der um bis zu 20 Prozent erhöhte Fördersatz (maximal 90 Prozent) für bestimmte Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2030 bestehen. Finanzschwache Kommunen können damit weiterhin gezielt in wichtige Infrastrukturprojekte investieren und ihre Entwicklung voranbringen.
Förderung für Waldpflege
Die Förderung von Waldpflegeverträgen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wird um weitere zehn Jahre verlängert. Begünstigt werden Zusammenschlüsse, bei denen mindestens 50 Prozent der Walbesitzender der angeschlossenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse weniger als 20 Hektar Waldfläche besitzen.
Überdies verfolgt der PLANAK die Modernisierung und den Bürokratieabbau bei der Umsetzung der GAK.
Foto: Peter Engelke – stock.adobe.com (Symbolbild)