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Förderung für Umbau der Tierhaltung: Aus einigen Bundesländern keine Anträge

Die Förderperiode für den „Umbau der Tierhaltung“ ist in vollem Gange. Im abgelaufenen Jahr kamen allerdings nicht aus allen Bundesländern Förderanträge. Auch 2025 können noch Zuschüsse beantragt werden.
  • Anzahl der antragstellenden Betriebe
  • Anzahl der Anträge nach Bundesländern
  • Förderung für Umbau der Tierhaltung beantragen

Die Bundesregierung fördert im Rahmen des „Umbaus der Tierhaltung“ entsprechende bauliche Maßnahmen. Wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mitteilt, sind 2024 162 Anträge eingegangen – aus einigen Bundesländern jedoch gar keine. Rund 100 Betriebe haben allerdings bereits mit dem Umbau begonnen. Von den Betrieben wirtschaften 131 Betriebe konventionell, 24 ökologisch und sieben sind Umsteller. Mastbetriebe (96) dominieren vor der Sauenhaltung (58) und der Ferkelaufzucht (8).

Umbau der Tierhaltung: Anzahl der Anträge aus den einzelnen Bundesländern
  • Niedersachsen: 52
  • Baden-Württemberg: 31
  • Bayern : 29
  • Nordrhein-Westfalen: 22
  • Schleswig-Holstein: 13
  • Hessen: 4
  • Brandenburg: 3
  • Sachsen-Anhalt: 3
  • Mecklenburg-Vorpommern: 2
  • Saarland: 1
  • Sachsen: 1
  • Thüringen: 1
  • Rheinland-Pfalz, Hamburg, Berlin, Bremen: 0

(Stand: 23.12.2024)

Förderung wird ab 2025 ausgezahlt

Im zweiten Förderstrang des Bundesprogramms können schweinehaltende Betriebe, die bereits jetzt in ihren Ställen besondere Leistungen im Bereich Tierwohl erbringen, eine Förderung für die entstehenden, laufenden Mehrkosten erhalten. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft in einer von der BLE anerkannten Erzeugerorganisation oder die Teilnahme an einem Kontrollsystem, das die Einhaltung der erforderlichen Tierwohlkriterien überprüft und garantiert. Hier hat die BLE bis zum Jahresende 29 Organisationen oder Träger von Kontrollsystemen sowie rund 400 Betriebe anerkannt. Diese Betriebe können ab dem laufenden Jahr rückwirkend für das Haltungsjahr 2024 eine Mehrkostenförderung pro förderfähigem Tier beantragen.

Antragsabwicklung vollelektronisch

Damit diese wiederkehrenden Anträge möglichst einfach gestellt und zügig bearbeitet werden können, greift die BLE auf eine neu entwickelte Software zurück, mit der eine barrierefreie und vollelektronische Antragstellung, -prüfung und -bearbeitung möglich ist. 

In beiden Förderbereichen können derzeit weitere Anträge gestellt werden. Das gilt auch rückwirkend für Mehrkosten für mehr Tierwohl. Alle Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der BLE.

Foto: U. J. Alexander – stock.adobe.com (Symbolbild) 

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