Bürokratieabbau: EU-Kommission überarbeitete GAP-Vorgaben grundlegend
Im Sinne des Bürokratieabbaus hat die EU-Kommission einen Vorschlag erarbeitet, der zahlreiche Vereinfachungen für Landwirte enthält.
- Umfangreiches Maßnahmenpaket für weniger Bürokratie für Landwirte
- Weniger Verwaltung und Kontrollen
- Vorschläge für den Bürokratieabbau
Die EU-Kommission hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt, im Rahmen dessen die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) überarbeitet wurde und die Vorgaben für Landwirte vereinfacht werden sollen. Landwirtschaftliche Betriebe würden so von weiterem Bürokratieabbau profitieren.
Bürokratieabbau durch weniger Verwaltung und Kontrollen
Der Fokus richtet sich auf die Bereiche Verwaltungsaufwand, Kontrollen, Umsetzung, Krisenreaktion und Investitionsbedarf. Durch die Änderungen könnten nach Angaben der EU-Kommission Betriebe jedes Jahr insgesamt bis zu 1,58 Milliarden Euro einsparen. Weitere 210 Millionen Euro würden die Verwaltungen in den Mitgliedstaaten sparen.
Die Vorschläge im Überblick
- Vereinfachte Zahlungsregelung für kleine Höfe: Die jährliche Pauschalzahlung für Kleinlandwirte wird von 1.250 auf 2.500 Euro angehoben. Sie werden auch bei den Öko-Regelungen von bestimmten Umweltvorschriften ausgenommen.
- Vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen: Zertifizierte ökologische Betriebe werden automatisch einige der EU-Umweltanforderungen für die Finanzierung erfüllen. Kontrollen werden durch den Einsatz von Satelliten und anderen Technologien gestrafft. Dazu kommt pro Betrieb nur eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr.
- Verstärktes Krisenmanagement, einfachere Verfahren für die nationalen Verwaltungen: Bessere Unterstützung für Betriebe, die von Naturkatastrophen oder Tierseuchen betroffen sind, durch neue Krisenzahlungen im Rahmen der GAP-Strategiepläne und flexiblerer Risikomanagementinstrumente. Mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer GAP-Strategiepläne, vorherige Genehmigung durch die Kommission ist nur für strategische Änderungen erforderlich.
- Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung: Kleinlandwirte erhalten leichter finanzielle Unterstützung durch eine neue einfache Finanzierungsoption mit einem Pauschalbetrag von bis zu 50.000 Euro. Das dient einer höheren Wettbewerbsfähigkeit. Die nationalen Verwaltungen werden dazu angehalten, Systeme zu überarbeiten, damit Landwirte ihre Angaben nur einmal machen müssen.
Der Legislativvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
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