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Umbau der Tierhaltung beginnt: Diese Maßnahmen fördert das BMEL

Ab April nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Förderanträge für den „Umbau der Tierhaltung“ entgegen. Betriebe müssen allerdings ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen
  • Start des „Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung“ am 1. März
  • Geförderte Maßnahmen
  • Staffelungen der Förderhöhe
  • Kontaktmöglichkeiten für Fragen

Am 1. März startete das „Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung“. Zur Verfügung steht eine Fördersumme von einer Milliarde Euro. Vorrangig subventioniert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Investitionen wie Bau, Umbau oder Ersatzbau von Schweineställen oder einzelner Haltungsbereiche. Die Förderung laufender Mehrkosten beginnt im April.

Umbau der Tierhaltung: Aktuell geförderte Maßnahmen

Unter anderem werden folgende Investitionen gefördert:

  • Errichtung oder Modernisierung tierwohlgerechter Ställe
  • Kauf neuer technischer Einrichtungen, Maschinen, Haltungseinrichtungen, auch der Freilandhaltung, einschließlich der dafür notwendigen IT-Ausstattung
  • relevante Planungs- und Beratungsleistungen
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen.

Förderhöhe ist gestaffelt

Die Förderhöhe ist gestaffelt. Landwirtschaftliche Betriebe, die bis zu 500.000 Euro investieren, können bis zu 60 Prozent der Gesamtinvestitionssumme erhalten. Für darüber hinausgehende Investitionen bis zu zwei Millionen Euro können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden, die weiteren Investitionen bis zu fünf Millionen Euro mit bis zu 30 Prozent. Die Förderung ist an die Erfüllung von Voraussetzungen, wie beispielsweise mehr Platz und den Zugang zum Außenklima oder Auslauf, gebunden.

Förderung laufender Mehrkosten

Auch, was die Anzahl der Tiere betrifft, sind die Förderungen gestaffelt. Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüber hinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine 70 Prozent. Förderfähige Mehrkosten sind solche, die dem Betrieb durch die Erfüllung von sogenannten Premiumanforderungen an die Haltungsformen entstehen. Dazu zählen ein Frischluftstall, Auslauf und Weide sowie biologische Tierhaltung.

Für einen Antrag auf Förderung der laufenden Mehrkosten ist es nötig, dass der landwirtschaftliche Betrieb von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorab einmalig als förderfähig anerkannt wird. Dafür muss er Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.

Die BLE beantwortet Fragen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 0228/6845-2755
E-Mail: stallumbau@ble.de

Foto: mixalina/Adobe Stock

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