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Wiedervernässung von Mooren: EU-Kommission genehmigt hohe Förderung

Um die Wiedervernässung von Mooren voranzutreiben, hat Deutschland bei der EU-Kommission eine Förderrichtlinie beantragt. Diese wurde nun genehmigt.
  • Förderung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Mooren
  • Was wird gefördert?
  • Entscheidung der EU-Kommission
  • Link zu weiteren Informationen

Die Wiedervernässung von Mooren gilt als weiterer Schritt für mehr Klimaschutz. Denn intakte Moore speichern CO₂. Jetzt hat die Europäische Kommission eine deutsche Förderregelung genehmigt, die Landwirten Anreize gibt, nicht nur Moore zu vernässen, sondern diese Flächen entsprechend landwirtschaftlich zu nutzen. Im Rahmen der sogenannten Palu-Förderung (in Anlehnung an Paludikultur) werden Maßnahmen zur dauerhaften und umfassenden Wiedervernässung von Moorflächen und zu ihrer anschließenden land- und forstwirtschaftlichen Nutzung bei hohen Wasserständen (Paludikultur) gefördert

Mehr Geld durch frühen Antrag

Die Förderung mit einem Gesamtvolumen von 1,3 Milliarden Euro deckt insbesondere Kosten für vorbereitende Beratungsdienste, Investitionen in der Durchführungsphase, Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Schäden infolge der Wiedervernässung und Beihilfen für die Schaffung von Paludikulturen ab. Dabei werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt und decken bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Um zeitnah Anreize für entsprechende Maßnahmen zu schaffen, kommen Beihilfeempfänger, die sich innerhalb eines Jahres für die Inanspruchnahme der Regelung entscheiden, für einen Bonus von 20 Prozent infrage. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2029 laufen.

Entscheidung der EU-Kommission über Förderung der Wiedervernässung von Mooren

Die EU-Kommission habe die Regelung auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften geprüft, heißt es aus Brüssel. Die Genehmigung beruht laut Kommission auf dem Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Demzufolge dürfen die Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern.

Weitere Informationen zur Palu-Förderung erhalten Sie bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank, die die Förderrichtlinie im Auftrag des Bundesumweltministeriums umsetzt.

Foto: wlad074 – stock.adobe.com (Symbolbild)

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