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Die SVLFG weist darauf hin: Diese Tierhalter sollten sich gegen Grippe schützen

Die SVLFG empfiehlt auf Basis von STIKO-Informationen Personen, die vor allem mit Schweinen und Geflügel zu tun haben, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Das steckt dahinter.
  • Ansteckungsgefahr von Tier zu Mensch und umgekehrt
  • STIKO empfiehlt Impfung gegen Grippe
  • Gefährdete Gruppen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hin, dass sich Halter bestimmter Tierarten gegen Grippe schützen sollten – unter gewissen Voraussetzungen. Zu den Arten zählen Geflügel und Schweine. Der Grund: In den vergangenen Jahren breiteten sich die Influenza-Viren insbesondere unter Geflügel und Wildvögeln stark aus. Personen mit häufigem Kontakt zu infizierten Tieren können sich unter Umständen gleichzeitig mit saisonal zirkulierenden humanen und zoonotischen Influenza-Viren infizieren.

Impfung gegen Grippe-Viren empfohlen

Solche sogenannten Ko-Infektionen können laut SVLFG dazu führen, dass aufgrund von genetischen Veränderungen ein neuartiges Influenza-A-Virus entsteht. Dieses könnte sich noch schneller von Mensch zu Mensch übertragen und somit eine Influenza-Epidemie verursachen. Aber nicht nur Menschen können sich von Tieren anstecken, auch umgekehrt. So können Schweine mit humanen Influenza-A-Viren infiziert werden. Auch so können neue gefährliche Viren entstehen. Die STIKO hat daher ihre Impfempfehlungen auf Personen erweitert, die häufigen Kontakt zu den genannten Tieren haben. 

Gefährdete Gruppen: Wer soll sich gegen Grippe impfen lassen?

Für folgende weitere Personen empfiehlt die STIKO die Influenza-Impfung:

  • Ältere Menschen: Personen ab 60 Jahren
  • Chronisch Erkrankte: zum Beispiel bei Diabetes, Herzerkrankungen, Asthma, Leber- und Nierenkrankheiten, neurologischen Erkrankungen sowie Erkrankungen des Immunsystems (ab einem Alter von sechs Monaten)
  • Gesunde Schwangere: ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen: Auch diesen in einer entsprechenden Einrichtung lebenden Personen wird die Impfung empfohlen.
  • Menschen mit hohem Kontaktaufkommen: Personen, die Berufe ausüben, bei denen die Ansteckungsgefahr hoch ist
  • Angehörige: Personen, die im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
  • Pflegekräfte: zum eigenen Schutz und dem der zu Pflegenden

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der SVLFG.

Foto: Pcess609 – stock.adobe.com (Symbolbild)

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