GAK: Brandenburg droht Kürzung von Förderungen in Millionenhöhe
Die Bundesregierung kürzt die Fördermittel für „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ – mit erheblichen Auswirkungen auf Brandenburg.
- Für die GAK stehen dem Land Brandenburg kommendes Jahr 44 Millionen Euro weniger zur Verfügung
- Auswirkungen auf Bewilligungen von Förderungen
- Ausnahmen vom Bewilligungsstopp
- Brandenburg besonders von Kürzungen betroffen
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen bei Finanzmitteln aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)“ haben gravierende Auswirkungen auf verschiedene Förderbereiche im Land Brandenburg.
Laut Landwirtschaftsministerium in Potsdam besteht für Brandenburg das Risiko einer Kürzung von bis zu 44 Millionen Euro. In diesem Fall stünden 2024 nur noch rund 56 Millionen zur Verfügung. Das Ministerium sieht sich deshalb gezwungen, ab sofort nur bereits eingegangene Verpflichtungen und solche, für die ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen wurde, zu finanzieren. Lediglich Anträge für Maßnahmen zur Wolfsprävention als Gefahrenabwehr können weiterhin gestellt und bewilligt werden. Auch alle Vorhaben aus dem europäischen ELER-Programm werden weiter gefördert.
Ausgenommen vom Bewilligungsstopp sind:
- Bereits eingegangene Verpflichtungen, auch solche für die ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen wurde
- Maßnahmen zur Wolfsprävention als Gefahrenabwehr
- Alle ELER-finanzierten Vorhaben, die aus GAK-Mitteln kofinanziert werden
Brandenburg besonders von Kürzungen betroffen
Aufgrund der derzeit kommunizierten Rahmenpläne und der länderspezifischen Struktur greift Brandenburg mehr als andere Länder bei verschiedenen Förderungen auf GAK-Mittel zurück. Das Bundesland ist deshalb überproportional schwer von der Kürzung betroffen.
Unmittelbar nach Bekanntgabe des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung hatte sich Minister Axel Vogel daher gemeinsam mit seinem sächsischen Amtskollegen Wolfram Günther an die Bundesregierung gewandt. Zudem wird Minister Vogel gemeinsam mit weiteren Ressortvertretern der Bundesländer die haushalts- und fachpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen im Bundestag kontaktieren und Änderungen am Haushaltsentwurf im parlamentarischen Verfahren einfordern.
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