Weitere Entlastungen für Landwirte: Novelle des Agrarstatistikgesetzes
Am 6. November hat der Bundestag die Novellierung des Agrarstatistikgesetzes angenommen, ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung der Landwirtschaft.
- Das ist im Agrarstatistikgesetz neu
- Statement der DBV-Generalsekretärin
- Bundesregierung zu konkreten Umsetzungen
Bislang mussten Landwirte regelmäßig umfassende Daten melden, damit diese in der Agrarstatistik erfasst werden können. Um landwirtschaftliche Betriebe bürokratisch zu entlasten, müssen jetzt Bodenbewirtschaftungspraktiken sowie Maschinen und technische Einrichtungen nicht mehr gemeldet werden. Auch das Modul „Bewässerung“ (bewässerbare und tatsächlich bewässerte Flächen) fällt bis auf wenige Ausnahmen weg. Im Rahmen der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes greifen die Behörden künftig auf vorliegende Verwaltungsdaten zurück. So werden Doppelerhebungen vermieden.
DBV begrüßt Novelle des Agrarstatistikgesetzes
Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Stefanie Sabet sieht in der Novelle des Agrarstatistikgesetzes einen Schritt in die richtige Richtung, wie sie erklärte: Schreibtischarbeit in den landwirtschaftlichen Betrieben werde reduziert, indem die öffentlichen Verwaltungen Daten aus vorhandenen Quellen nutzen. „Bürokratieabbau bleibt jedoch eine Daueraufgabe. Doppelmeldungen müssen konsequent abgeschafft werden.“ Wiederum fordert Sabet, dass die Daten interoperabel und maschinenlesbar den landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Nur so sei ein echter Bürokratieabbau möglich, so die DBV-Generalsekretärin.
Bundesregierung plant konkrete Nutzung bestehender Daten
Das Gesetzgebungsverfahren werde ferner dazu genutzt, heißt es vom Bundestag, um weitere Änderungen am Agrarstatistikgesetz vorzunehmen. Dazu zählen zum Beispiel die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten des Betriebsregisters und die Definition der Waldfläche als Hilfsmerkmal. Bei letzterem wird dann die Waldfläche statistisch herangezogen, um zum Beispiel den Holzvorrat oder die Biomasse zu schätzen. Weinbaukarteien könnten beispielsweise zur Erfassung der Koordinaten im Rahmen der „Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung“ dienen. Die Novelle führe zu einer Gesamtentlastung der Betriebe von rund 800.000 Euro jährlich, so die Bundesregierung.
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