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Vorsteuerpauschale für Landwirte: Wird sie auf 6,1 Prozent gesenkt?

Nach der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Vorsteuerpauschale von 7,8 Prozent wird derzeit über die Senkung auf 6,1 Prozent debattiert. Dabei sind noch viele Fragen offen.
  • Debatte um Senkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte
  • Hintergrund
  • Folgen für Landwirte
  • Sicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums

Derzeit ist eine Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalsteuersatzes für Landwirte von derzeit 7,8 Prozent auf 6,1 Prozent im Gespräch. Dieser Satz soll ab 1. Januar 2026 gelten. Auslöser für die Debatte ist eine Analyse des Bundesrechnungshofs (BRH), der die derzeitige Pauschale zu hoch und nicht konform mit der EU-Richtlinie für pauschalierende Landwirte sieht.

Warum 6,1 Prozent Vorsteuerpauschale im Gespräch sind

Der Pauschalsteuersatz soll eigentlich die Vorsteuer ausgleichen, die landwirtschaftliche Betriebe für Investitionen und Betriebsmittel zahlen. Wird der Ausgleich zu hoch angesetzt, führt das zu Steuervorteilen, die nach Ansicht des Bundesrechnungshofes über den tatsächlichen Vorsteuerabzug hinausgehen. Die vorgeschlagenen 6,1 Prozent sollen die realen Verhältnisse besser abbilden. Fachleute erwarten, dass das Finanzministerium eine Entscheidung treffen muss, bevor Landwirte ihre Abrechnungen für 2026 planen. Derzeit ist jedoch offen, wann dies geschieht.

Was bedeutet für Landwirte eine Senkung der Steuerpauschale?

Für viele Betriebe hätte eine Senkung spürbare Konsequenzen. Wer die Pauschalbesteuerung nutzt, stellt seinen Kunden bisher 7,8 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung und darf diesen Betrag vollständig behalten. Würde der Satz auf 6,1 Prozent sinken, würden Landwirte künftig weniger Umsatzsteuer vereinnahmen. Für Direktvermarkter oder Betriebe mit hohen Umsätzen kann das eine relevante Einnahmeminderung bedeuten. 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium kritisiert laut BRH, dass die aktuelle Berechnungsmethode nicht klar zwischen landwirtschaftlichen und anderen Umsätzen unterscheidet. Aus dem Testbetriebsnetz habe sich ein höherer Satz ergeben, besonders wenn Investitionen berücksichtigt würden. Künftig möchte das BMLEH genauere Daten direkt von Buchführungsstellen oder Softwareherstellern erhalten, um realitätsnahe Werte zu nutzen. Das Ministerium betont, dass es nicht einen möglichst hohen Satz anstrebe, sondern eine faire und nachvollziehbare Berechnung.

Sollte der Pauschalsatz tatsächlich gesenkt werden, sollten Landwirte prüfen, ob eine Regelbesteuerung sinnvoller wäre.

Foto: Martin Schlecht – stock.adobe.com (Symbolbild)

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