Sonderkulturen: Neue Förderung von Maschinen mit alternativem Antrieb
Das BMLEH legt eine Förderung für die Anschaffung von Maschinen mit alternativem Antrieb auf. Profitieren sollen vor allem Betriebe mit Sonderkulturen.
- Förderung des BMLEH mit Blick auf Sonderkulturen
- Das wird gefördert
- Förderrichtlinie
Steigende Energiepreise, Nutzung Erneuerbarer Energien, Kostensenkung: Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) fördert die Anschaffung von Landmaschinen mit alternativen Antriebssystemen. Für die kommenden drei Jahre stehen dafür rund 72 Millionen Euro aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank bereit. Das Programm startet am 20. Mai 2026.
Betriebe mit Sonderkulturen unter Druck
Nach Angaben des BMLEH werden mobile Maschinen mit batterieelektrischem Antrieb oder zur Nutzung erneuerbarer Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenöle oder Biomethan gefördert. Dazu zählen unter anderem autonome Feldroboter, Geräteträger oder Multifunktionsmaschinen für Sonderkulturen. Auch die notwendige Lade- und Tankinfrastruktur ist förderfähig, wenn sie gemeinsam mit den Maschinen angekauft wird. Ein besonderes Augenmerk liege dabei auf Betrieben im Bereich der Sonderkulturen, so das Ministerium. Gerade dort stünden viele Betriebe wegen des steigenden Mindestlohns unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Innovative Technik könne helfen, Arbeitsprozesse zu erleichtern, Betriebe zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Auch Hersteller haben zunehmend diese Sparte im Blick (im Foto der neue Prototyp eines vollelektrischen Traktors von John Deere). Unterstützt werden Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und entsprechende Maschinengemeinschaften über zinsgünstige Darlehen.
Förderung für die Praxis
Bislang wurde vor allem die Entwicklung solcher Maschinen gefördert. Diese Richtlinie stärkt gezielt die Nachfrage nach innovativen, alternativen Antriebstechnologien in der landwirtschaftlichen Praxis. Ziel ist es, alternative Antriebssysteme schneller in den Markt zu bringen und ihre Anwendung in der Praxis zu beschleunigen.
Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen im etablierten Hausbankenverfahren der Landwirtschaftlichen Rentenbank mit einer Laufzeit von drei bis maximal zehn Jahren. Bei Infrastrukturvorhaben sind Laufzeiten von bis zu 15 Jahren möglich. Der Darlehensbetrag muss mindestens 25.000 Euro betragen und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken. Der Höchstbetrag liegt bei einer Million Euro je Antragsteller.
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Foto: John Deere Walldorf GmbH & Co. KG