Mecklenburg-Vorpommern: Das sieht das neue Landeswassergesetz vor
Das Kabinett der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat das neue Landeswassergesetz verabschiedet.
- Kabinett Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet Landeswassergesetz
- Kernbotschaft der Novelle
- Grundwasser- und Küstengewässerschutz
- Landwirte profitieren von wassersparender Bewässerung
- Land gibt Hochwasser- und Küstenschutz ab
Mecklenburg-Vorpommern bekommt ein neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz. Das hat jüngst das Kabinett beschlossen. Der Grund: Das alte Landeswassergesetz aus dem Jahr 1992 sei nicht mehr zeitgemäß, erklärte Agrarminister Till Backhaus.
Langfristige Vorsorge
Das neue Landeswassergesetz soll einerseits für mehr Hochwasserschutz sorgen und andererseits Nährstoffeinträge in das Grundwasser und in die Küstengewässer reduzieren.
Laut Backhaus gelte es, langfristig Vorsorge für intakte Gewässer und sauberes, bezahlbares Trinkwasser zu treffen und die Menschen sowie ihr Hab und Gut vor Fluten zu schützen. “Kernbotschaften der Novelle sind daher: Wasser schützen, nachhaltig nutzen, Leben retten“, so der Minister.
Landeswassergesetz: Mehr Grundwasser- und Küstengewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern
Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Zielerreichung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie unterstützen. Im bundesgesetzlich vorgegebenen Gewässerrandstreifen von fünf Metern werden die tief wendende Bodenbearbeitung und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln verboten. Ziel ist, die Nährstoffeinträge in das Grundwasser und die Phosphoreinträge in die Ostsee zu reduzieren.
Darüber hinaus soll zugunsten der Gewässerentwicklung, des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung ein angemessener Korridor entlang und über den oberirdischen Gewässern möglichst frei von Bebauung und anderen Anlagen bleiben. Der Abstand beträgt auf jeder Seite sieben Meter beziehungsweise zehn Meter bei verrohrten Gewässerabschnitten.
Landwirte profitieren von wassersparender Bewässerung
Bei Einsatz wassersparender Bewässerungstechniken (etwa Schlauchbewässerung) soll der Entgeltsatz spürbar abgesenkt werden. Die Frostschutzberegnung als existenzsichernde Maßnahme bleibt entgeltfrei. Diese Maßnahme soll nicht nur zur Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben beitragen. In erster Linie soll das Entgelt das Bewusstsein für den Wert der Ressource Wasser schärfen und zu deren sparsamer Benutzung anregen“, konkretisiert der Backhaus.
Land gibt Hochwasser- und Küstenschutz ab
Um landwirtschaftliche Flächen an der Küste besser vor Hochwasser zu schützen, werden der Bau und die Unterhaltung von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen, die derzeit noch im Zuständigkeitsbereich des Landes liegen, in die Hände der Wasser- und Bodenverbände sowie Gemeinden gegeben. Backhaus betont, dass die Anlagen “In einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand” übergeben werden. Konkret geht es um gut 115 Kilometer Deiche und Dünen an der Küste und im Binnenland, die derzeit knapp 9.800 Hektar Polderflächen schützen.