NeuesteRecht & Steuer

Landwirtschaftliche Pflegekasse: Deshalb bekommt die LPK Finanzmittel vom Bund

Warum bekommt die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) Finanzhilfe vom Staat? Die SVLFG erklärt den Vorgang, der bei Versicherten mit Sorge beobachtet werden dürfte.
  • Staatliche Finanzhilfe für Pflegekasse normaler Vorgang
  • Deshalb bekommt die LPK Geld vom Bund
  • Gesetzliche Grundlage

Obwohl die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) Geld vom Bund bekommt, sind Leistungen gesichert, wie der Vorsitzende der Sozialversicherung der für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Martin Empl erklärt: „Es handelt sich um ein vorausschauendes Vorgehen, mit dem die SVLFG als LPK frühzeitig und transparent agiert, damit die Leistungen fristgerecht ausgezahlt werden. Andere Pflegekassen müssen im Bedarfsfall genauso handeln.“

Landwirtschaftliche Pflegekasse: Finanzhilfe vom Bund

Die LPK erhält regelmäßig Zahlungen aus dem sogenannten Ausgleichsfonds, der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelt ist. Dieser dient der Finanzierung der allgemeinen Pflegeversicherung. Wenn eine Pflegekasse – nicht nur die landwirtschaftliche – einen Einkommensüberschuss verzeichnet, muss sie diesen an den Ausgleichsfonds abführen – mit Ausnahme einer Reserve. Kassen mit Ausgabenüberschuss gleichen diesen mit Mitteln aus dem Fonds aus.

Die LPK erhält die Mittel bereits seit längerem, denn das Durchschnittsalter ihrer Versicherten ist im Vergleich zu dem bei anderen Pflegekassen höher. Damit werden bei der LPK in Folge auch mehr Leistungen in Anspruch genommen.

Liquiditätsreserve gekürzt

Aufgrund gesetzlicher Grundlagen hatte die Pflegekasse stets eine Liquiditätsreserve parat, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten und Schwankungen abzufedern. Durch die vom BAS vollzogene Reduzierung der Reserve der Pflegekassen bei gleichzeitig gestiegenen Ausgaben und bei nicht entsprechend höheren Einnahmen hat sich diese jedoch bei allen Pflegekassen verringert. Da die Mittel aus dem Ausgleichsfonds erst rückwirkend in der Mitte des Monats überwiesen werden, muss die LPK die ersten beiden Wochen zu einem Teil mit Mitteln aus der Finanzhilfe überbrücken.

Foto: Photographee.eu – stock.adobe.com (Symbolbild)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner