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Dauergrünlanderhaltungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Deshalb übt der Bauernverband Kritik

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat die Novelle des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes beschlossen. Der Bauernverband sieht höhere Belastungen für Landwirte.
  • Mecklenburg-Vorpommern beschließt neues Dauergrünlanderhaltungsgesetz
  • Änderungen
  • Kritik des Bauernverbandes
  • Statement des Landwirtschaftsministeriums

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem vierten Änderungsgesetz das Dauergrünlanderhaltungsgesetz an zentrale Vorgaben des Bundesrechts angepasst. Hintergrund ist, dass das Landesrecht restriktiver war als die bundesrechtlichen Regelungen, die auf der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union beruhen.

Dauergrünlanderhaltungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Das wurde geändert
  • Rückumwandlung von Dauergrünland: Dauergrünland, das nach dem 1. Januar 2021 entstanden ist, kann künftig nach Anzeige ohne Genehmigung wieder in Ackerland umgewandelt werden.
  • Wegfall der Umbruch-Pflicht: Die bisherige Verpflichtung, Grünland spätestens nach fünf Jahren umzubrechen, nur um den Ackerstatus zu behalten, entfällt.
  • Rechtssicherheit für Solarflächen: Nach dem Rückbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf ehemaligen Ackerflächen können diese künftig wieder als Acker genutzt werden, ohne dass sie als Dauergrünland gelten, wenn sie zuvor begrünt wurden. 
  • Teilweise Anpassung an Bundesrecht: Das Landesgesetz übernimmt Erleichterungen aus dem Bundesrecht, das zwischen Dauergrünland-Entstehung und -Umbruch unterscheidet (zum Beispiel neu entstandenes Grünland). 
  • Einschränkungen bleiben bestehen: Für besonders schützenswerte Grünlandflächen (zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder Moorgebieten) gelten weiterhin strengere Umbruch-Verbote nach Bundes- und Landesrecht.

Bauernverband kritisiert Änderungen

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern kritisiert die Novelle, wie Präsident Karsten Trunk erklärt: „Mit diesem Gesetz wurde eine große Chance vertan: Statt echten Bürokratieabbau zu liefern, schafft das Land neue Hürden für unsere Betriebe.“ Fast das gesamte Dauergrünland in MV sei bereits heute durch Bundes- und Landesrecht geschützt, zusätzlich liege ein großer Teil der Landesfläche in Schutzgebieten. Er sieht in dem neuen Landesgesetz kein Schutzprogramm, sondern ein „Papier-Programm“. Dieses Gesetz schütze keine Gräser, keine Käfer und kein Klima. Es lasse nur Papierberge wachsen, so Trunk.

Landwirtschaftsministerium hält an neuem Gesetz fest

Das Landwirtschaftsministerium in Schwerin weist die Kritik an mehr Bürokratie des Bauernverbandes zurück. Die beschlossene Gesetzesänderung baue eine zentrale Hürde ab, statt neue zu schaffen, heißt es in einer Mitteilung. Das Ministerium nennt als Beispiel die Möglichkeit, Dauergrünland, das ab dem 1. Januar 2021 entstanden ist, jederzeit in Ackerland umwandeln zu können. Diese Möglichkeit habe bislang nicht bestanden und stelle eine deutliche Flexibilisierung für die Betriebe dar, so das Landwirtschaftsministerium. Für diese Flächen spiele es künftig keine Rolle mehr, ob dort Dauergrünland entstanden wäre.

Foto: Countrypixel – stock.adobe.com (Symbolbild)

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