NeuesteRecht & Steuer

Investitionsförderung in Mecklenburg-Vorpommern: Diese Voraussetzungen müssen Betriebe erfüllen

Agrarminister Till Backhaus hat einem landwirtschaftlichen Betrieb beispielhaft zwei AFP-Förderbescheide überreicht. Auch andere Betriebe können profitieren. Die Voraussetzungen sind allerdings eng gesteckt.
  • Förderbescheide für landwirtschaftlichen Betrieb
  • Zweck der Förderungen
  • Voraussetzungen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt in der aktuellen Förderperiode das Agrarinvestitions­förderungsprogramm (AFP) weiter. Beispielgebend hat Agrarminister Till Backhaus dem Landwirtschaftsbetrieb Schultz in Dargelütz zwei Förderbescheide in Höhe von 42.000 Euro beziehungsweise 42.600 Euro überreicht.

Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe für mehr Wettbewerbsfähigkeit

Die beiden geförderten Vorhaben symbolisieren laut Landwirtschaftsministerium den angestrebten Weg. In dem genannten Fall werden Investitionen in mobile Legehennenställe, mehr Tierwohl, mehr Flexibilität in der Haltung und regionale Eierproduktion unterstützt. Fördermittel seien dabei Hilfe zur Selbsthilfe, so das Ministerium. Dabei geht es um Planungssicherheit und darum, Investitionen zu ermöglichen, die Betriebe häufig nicht allein stemmen könnten. Das Ziel der Maßnahme sei die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Tierwohls sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe, erklärte Backhaus.

Hohe Hürden für Förderung

Von der Förderung können grundsätzlich auch andere landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern profitieren. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen die in der AFP-Richtlinie festgelegten Anforderungen erfüllt. Gefördert werden Investitionen, die unter anderem die Produktions- und Arbeitsbedingungen verbessern, Produktionskosten senken, die betriebliche Wertschöpfung erhöhen oder zu mehr Tier-, Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Auf eine Verbesserung bei der Tierhaltung legt das Ministerium besonderen Wert. Ferner müssen Antragsteller ihre berufliche Qualifikation zur Betriebsführung nachweisen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens durch ein Investitionskonzept belegen. Nach der Bewilligung ist grundsätzlich für mindestens fünf Jahre eine Buchführung nach den Vorgaben des BMEL-Jahresabschlusses durchzuführen. 

Die Finanzierung erfolgt über das Land Mecklenburg-Vorpommern, den Bund (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) sowie ELER-Mittel der Europäischen Union.

Weitere Neuigkeiten aus der Landwirtschaft finden Sie im Newsbereich der gvf VersicherungsMakler AG auf gvf.de.

Foto: Christian Schwier – stock.adobe.com (Symbolbild)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner