Bürokratie-Rückbaugesetz beschlossen: So will die Bundesregierung Landwirte entlasten
Das Bürokratie-Rückbaugesetz soll Landwirte entlasten, so dass sie sich wieder verstärkt auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können
- Bundeskabinett beschließt Bürokratie-Rückbaugesetz
- Statement Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer
- Die wesentlichen Erleichterungen
- Weitere Schritte bis zum Inkrafttreten
Mit dem Ziel, Landwirte zu entlasten, hat das Bundeskabinett das sogenannte Bürokratie-Rückbaugesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf bringt laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) für die Wirtschaft eine Entlastung von zwölf Millionen Euro, für die Verwaltung von einer Million Euro. Das Gesetz ist Teil eines ganzen Pakets an Maßnahmen zum Rückbau von überladener Bürokratie. Eine Bürokratie-Rückbauverordnung und die systematische Überprüfung der Berichts- und Dokumentationspflichten sind in Arbeit.
Rainer: Auf das Wesentliche konzentrieren
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sieht einen wichtigen Schritt hin zur Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe: „Wer jeden Tag Verantwortung für unsere Ernährungssicherheit übernimmt, darf nicht durch unnötige Bürokratie ausgebremst werden.” Wie Rainer betonte, können sich Landwirte künftig aufs Wesentliche konzentrieren. “Wir entlasten unsere Höfe, vereinfachen Verwaltungsabläufe und schaffen damit Freiräume für Investitionen, Innovationen und sichere Arbeitsplätze in unseren Heimatregionen.” Klar sei aber auch: Bürokratie baue sich nicht über Nacht ab. Entscheidend sei, dass wir die Richtung ändern – konsequent und dauerhaft.
Das Bürokratie-Rückbaugesetz sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:
- Fortbildungsintervall für die Pflanzenschutz-Sachkunde wird von drei auf sechs Jahre ausgeweitet. Gleichzeitig wird ein bundeseinheitliches Stichtagsmodell festgelegt, um den Zeitraum für die Absolvierung der Fort- oder Weiterbildung zu konkretisieren.
- Erleichterung für Kleinunternehmen zur Einreichung von elektronischen Nachweisen
- Meldepflichten, die über das EU-Recht hinausgehen, werden abgeschafft. Damit wird erneut sogenanntes Gold-Plating zurückgebaut.
- Erleichterung der Verwaltungsverfahren zur Approbation von Tierärzten und zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können
- Die Aufgabenübertragung unter den Ländern wird ermöglicht.
- Streichung der Einführung neuer Öko-Regelungen für das letzte Jahr der aktuellen GAP-Förderperiode, auch auf Wunsch der Bundesländer
- Pferdeeinäscherung hat nur noch Anzeigepflicht, keinen Genehmigungsvorbehalt mehr.
- Darüber hinaus werden zeitlich überholte oder nicht mehr erforderliche Vorschriften, Gesetze und Verordnungen aufgehoben. Das betrifft unter anderem das Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes, das Betriebsprämiendurchführungsgesetz, das Milch-Sonderprogrammgesetz und das Umverteilungsprämiengesetz.
Der Entwurf wird nun im Bundestag beraten und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens, der Verkündung im Bundesgesetzblatt und dem Inkrafttreten werden die vorgesehenen Erleichterungen wirksam.
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