EEG 2027: Landwirtschaftliche Betriebe teilweise benachteiligt
Die Bundesregierung plant massive Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Einiges bewertet die Branche positiv, vieles geht zulasten der Landwirtschaft.
- Änderungen bei Biogas
- Einschränkungen bei der Photovoltaik
- Das sagt der Bauernverband zu EEG 2027
Mit dem Referentenentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 möchte die Bundesregierung die Förderung Erneuerbarer Energien grundlegend neu ausrichten. Nach dem Wunsch der Koalition soll der Ausbau stärker am tatsächlichen Strombedarf und an den Anforderungen des Stromnetzes orientiert werden. Für landwirtschaftliche Betriebe bringt der Entwurf vor allem bei Biogas und Photovoltaik spürbare Änderungen mit sich.
Biogas: Mehr Flexibilität, weniger Förderung
Die größten Auswirkungen betreffen die Erzeuger von Biogas. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Biogasanlagen künftig vor allem dann Strom erzeugen, wenn Wind- und Solaranlagen nur wenig einspeisen. Damit rückt ihre Rolle als flexible Reserve für das Stromsystem in den Mittelpunkt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen dem Entwurf zufolge die Förderbedingungen deutlich verändert werden. Ausschreibungsvolumina für Biomasse würden sinken. Das bedeutet, dass der Staat insgesamt weniger Leistung fördert und folglich weniger Anlagen einen Zuschlag erhalten können. Für landwirtschaftliche Betreiber verschärft sich damit der Wettbewerb um die Förderung. Wer keinen Zuschlag erhält, kann seine Anlage weder wirtschaftlich weiterbetreiben noch modernisieren. Besonders betroffen sind viele Biogasanlagen, deren 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die auf eine Anschlussförderung angewiesen sind. Gleichzeitig sollen auch die Gebotshöchstwerte sinken. Sollte der Referentenentwurf so umgesetzt werden, müssten selbst erfolgreiche Bieter mit geringeren Erlösen rechnen. Positiv ist, dass der Maisdeckel angehoben werden soll. Das heißt: Künftig kann wieder mehr Mais und Getreide zu Biogas verarbeitet werden.
Photovoltaik: Eigenverbrauch wird wichtiger
Auch für Photovoltaik-Anlagen, zum Beispiel auf Stalldächern, sieht die Bundesregierung Änderungen vor. Hintergrund ist der starke Ausbau der Solarenergie, der insbesondere an sonnigen Tagen zunehmend zu hohen Einspeisespitzen führt. Deshalb sollen auch Solarbetreiber ihre Anlagen stärker an den Bedürfnissen des Stromnetzes ausrichten. Geplant ist zudem, die EEG-Förderung in Zeiten negativer Börsenstrompreise weiter einzuschränken. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sollen für Strom, der in solchen Phasen eingespeist wird, künftig häufiger keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung beziehungsweise Marktprämie haben. Stattdessen kann der Strom selbst verwendet werden, zum Beispiel für Melkmaschinen oder Kühlungen. Agri-Photovoltaik und Moor-Photovoltaik hingegen sollen über einen anderen Weg stärker gefördert werden. Für diese sieht die Bundesregierung Boni vor.
EEG 2027: Bauernverband zeigt gemischte Gefühle
Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, sieht im Referentenentwurf zum EEG 2027 Licht und Schatten, wie sie betont: „Der Referentenentwurf zum EEG 2027 bleibt hinter den Erwartungen der Landwirtschaft zurück, auch wenn Verbesserungen erkennbar sind.” Die Anhebung des Maisdeckels sowie der Bonus für Agri-PV und Moor-PV seien richtige Schritte. Die vorgesehenen Verbesserungen reichten jedoch nicht aus, um die notwendigen Investitionen anzureizen, betont Sabet. Sie wünscht sich im parlamentarischen Verfahren deutliche Nachbesserungen. „Daher müssen im parlamentarischen Verfahren noch deutliche Nachbesserungen erfolgen.“
Insbesondere bei Biogas bleibt der Entwurf aus Sicht des Bauernverbandes deutlich hinter dem Erforderlichen zurück. „Die Ausschreibungsmengen genügen nicht, um mehr Investitionen in flexible und systemdienliche Biogasanlagen zu erreichen“, sagt Sabet. Zudem muss aus DBV-Sicht der Maisdeckel vollständig abgeschafft oder mindestens auf das Niveau des Gebäudemodernisierungsgesetzes angehoben werden.
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Foto: Standl