Typklassen 2025: Diesen Einfluss haben sie auf die Kfz-Versicherung
Jährlich berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaften die Kfz-Typklassen neu. Diese hängen von verschiedenen Faktoren ab.
- Typklassen 2025
- So berechnet der GDV die Typklassen
- Kann man die Kfz-Versicherung jederzeit wechseln?
- Flottenversicherung der gvf-VersicherungsMakler AG
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Typenklassen für 2025 festgelegt. Nach den Berechnungen richtet sich die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge. Im kommenden Jahr müssen rund sieben Millionen Autofahrer mit höheren Kosten für die Versicherung rechnen, etwa fünf Millionen Halter dürfen sich über eine Herunterstufung freuen. Der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen bekräftigt aber: „Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten.“
So berechnet der GDV die Typklassen
Wie hoch der Beitrag einer Kfz-Versicherung ist, hängt von verschiedenen Merkmalen ab. Dazu zählen die Unfall- und Schadenhäufigkeit beim jeweiligen Modell, aber auch zum Beispiel der Wohnort. „Die Logik der unverbindlichen GDV-Typklassenstatistik ist einfach: Werden mit einem Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine hohe“, erklärt Asmussen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10 bis 25), für die Einstufung des Modells sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In der Vollkaskoversicherung unterscheiden die Statistiker 25 Typklassen (10 bis 34). In diese Berechnung fließen die Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen sowie die Teilkaskoschäden ein. Hierbei spielen Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder auch Schäden durch Naturereignisse ein.
Kann man die Kfz-Versicherung jederzeit wechseln?
Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, für den gilt jährlich der 30. November als Stichtag. Doch es gibt auch ein Sonderkündigungsrecht, diesem zufolge auch während des Jahres gewechselt werden kann. Das ist möglich, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, die Leistungen aber nicht besser werden. Zu beachten ist, dass die Kündigung einen Monat vor dem gewünschten Termin bei der Versicherung eingegangen sein muss.
Typklassenabfrage: Auf der Internetseite des GDV finden Sie die Typklasse Ihres Fahrzeuges heraus
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