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Fehler bei LKK-Beiträgen: Krankenkasse korrigiert Bescheide

Landwirte zweier Sparten haben falsch berechnete Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung bekommen. Die LKK korrigiert nun die Bescheide.
  • Neue Basis für Berechnung der LKK-Beiträge
  • Falsche Berechnung
  • Neue Beitragsbescheide bis Ende März

Seit dem 1. Januar 2025 berechnet die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) die Beiträge nicht mehr nach dem „korrigierten“, aus dem sich das Einkommenspotential eines Betriebes ergibt. Jetzt gilt das „Standardeinkommen“ nach Sparte. Bei den Sparten Mähdrusch und Hopfen hat die LKK die Beträge zu hoch angesetzt und nach Hinweisen von Verbänden und Widersprüchen gegen Beitragsbescheide nun korrigiert.

Falsche Berechnung der Beiträge

Die Berechnung der Beiträge basiert auf Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), des Thünen-Instituts (TI) und des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG). Die komplexe Datenlage führte zu den falschen Berechnungen, wie Martin Empl, Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), erklärt: „Dies kann Auswirkungen auf die Beitragsklasseneinstufung und damit auf die Beitragshöhe haben. Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst und arbeiten mit Hochdruck an der Korrektur der Beitragsbescheide.“

Neue LKK-Beitragsbescheide bis Ende März

Alle betroffenen Mitglieder, bei denen die Neuberechnung eine Änderung der Beitragsklasse zur Folge hat, erhalten voraussichtlich bis Ende März neue Beitragsbescheide. Die Korrektur erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2025 automatisch, ein gesonderter Antrag sei nicht erforderlich, so Empl.

Unabhängig von diesen Berichtigungen werden laut SVLFG weitere Hinweise und Vorschläge der Berufsverbände zur künftigen Verbesserung geprüft. Ziel bleibe eine transparente und faire Beitragsberechnung.

Foto: bongkarn – stock.adobe.com (Symbolbild)

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