Bund und Länder einig: Es kommen keine neuen Ökoregelungen
Auf der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz erzielten Bund und Länder in wichtigen Angelegenheiten Einigungen, etwa bei den Ökoregelungen – bei einem Punkt keine Einigung.
- Frühjahr-Agrarministerkonferenz in Baden-Baden
- Keine neuen Ökoregelungen
- Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung
- Entscheidung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Im Rahmen der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz in Baden-Baden haben sich die Ressortchefs der Bundesländer dafür ausgesprochen: Es soll keine neuen Ökoregelungen geben. Wie Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus erklärte, werden im GAP-Strategieplan die bestehenden Ökoregelungen fortgeführt. Einem Kompromissvorschlag der SPD-geführten Länder zufolge werden diese insbesondere für Milchbetriebe angepasst und attraktiver ausgestaltet.
Agrarministerkonferenz: Bund und Länder sprechen sich gegen neue Ökoregelungen aus
Milchviehhalter sollen durch die Ergänzung der bestehenden Ökoregelung 4 profitieren, wie Backhaus erklärt: „Die Programmierung völlig neuer Ökoregelungen ist hingehen aufwendig und würde Finanzmittel binden, die schon jetzt ausgeschöpft sind. Die Konsequenz wäre, dass das Geld von der Einkommensgrundstütze abgeknapst werden müsste, was für viele Betriebe ein wirtschaftlicher Genickbruch wäre.“ Hinzu komme, so der Agrarminister weiter, dass die neuen Regelungen erst 2026 in Kraft treten und damit nur für zwei Jahre zur Verfügung stünden. „Mehr Bürokratie und am Ende weniger Geld – also das Gegenteil von dem, was wir zugesichert haben – das kann man keinem Landwirt vermitteln“, fasst Backhaus zusammen. Mit der Ökoregelung 4 werden Betriebe gefördert, die ihr Dauergrünland extensiv bewirtschaften und so das Grundwasser schonen, Pflanzenschutz reduzieren und artenreiche Bestände haben.
Stoffstrombilanz wird aufgehoben
Überdies haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben. Auch die Forderung nach Streichung der Ermächtigungsgrundlage in Paragraph 11a Düngegesetz (DüngG) wurde erneuert. „Die Stoffstrombilanz hat keinen Mehrwert für den Gewässerschutz, denn sie trifft keine Aussage darüber, wie viel Nährstoffe tatsächlich aufs Feld und damit möglicherweise ins Grundwasser gelangen, sondern betrachtet die Nährstoffzufuhren und -abgaben eines Betriebes im Gesamtbild“, erklärte Backhaus. Stattdessen muss – wie mit der EU-Kommission vereinbart – schnellstmöglich ein Wirkungsmonitoring eingeführt werden. Der Rückschritt von der Stoffstrombilanz bedeutet erheblich weniger Bürokratie für die Landwirte.
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wurden sich Bund und Länder hingegen nicht einig. Die Unions- und SPD-geführten Länder haben deshalb eine Protokollerklärung abgegeben. Ihre Forderung an den Bund: eine Novellierung der EU-Pflanzenschutzverordnung mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft zu vermeiden.
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