Asiatische Hornisse: Das müssen Land- und Forstwirte beachten
Die Asiatische Hornisse ist nicht nur melde- und bekämpfungspflichtig. Die SVLFG weist darauf hin, was Betriebsinhaber und Mitarbeiter in grünen Berufen zu tun haben, wenn sie während der Arbeit auf ein Nest stoßen.
- Gefährdung durch die Asiatische Hornisse
- Bekämpfung durch Spezialisten
- Schutzmaßnahmen gegen Stiche
Seit einigen Jahren verbreitet sich die Asiatische Hornisse in Deutschland. Sie ist zwar, wie die Europäische Hornisse, gegen Menschen selten aggressiv, Stiche können aber schmerzhaft und für Allergiker gefährlich sein. Darüber hinaus sind Funde meldepflichtig, da sie nicht nur Käfer frisst, sondern auch Bienen.
Gefährdung bei Arbeiten im Freien
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass gerade Menschen in den grünen Berufen auf Nester der Asiatischen Hornissen treffen können. Denn sie ernährt sich – im Gegensatz zur Europäischen Hornisse – auch von Obst und Weintrauben. Ihre Nester legt sie oft in extremen, schwer zugänglichen und kaum einsehbaren Lagen an oder direkt in der Arbeitshöhe des Menschen.
Ein besonderes Risiko haben demnach Personen, die während der Aktivitätszeit der Hornissen in der Nähe von Nestern arbeiten. Dazu zählen Tätigkeiten in der Grün- und Baumpflege, im Landschaftsbau, in der Forst- und Waldarbeit, in der Imkerei, in der Obsternte sowie während der Weinlese. Die SVLFG empfiehlt dringend umsichtiges Arbeiten. Die Verantwortung liegt beim Betriebsinhaber. Zur Verhütung von Stichverletzungen muss dieser eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Bekämpfung der Asiatischen Hornisse nur durch Spezialisten
Da die Asiatische Hornisse zu den invasiven Insektenarten zählt, besteht eine Bekämpfungspflicht. Nur dafür geschulte Spezialisten mit Sachkundenachweis dürfen die Nester entfernen. Weil auch sie damit rechnen müssen, dass die Tiere sie stechen, werden die Bekämpfungsmaßnahmen im Vorfeld sorgfältig geplant.
Schutzmaßnahmen gegen Stiche
- Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung informieren und sensibilisieren. Dabei hilft ihnen die Musterbetriebsanweisung „Asiatische Hornisse“ der SVLFG.
- Für Mitarbeiter, die allergisch auf Insektenstiche reagieren, sind besondere Maßnahmen festzulegen.
- Insekten nicht berühren oder einengen. Wird ein Nest entdeckt, gilt es, Abstand zu halten.
- Helle, dicht geschlossene Kleidung und eine Kopfbedeckung bieten einen gewissen Schutz vor Insektenstichen.
- Verbandkästen sollten auch ein Desinfektionsmittel und ein Gel mit antiallergischem Wirkstoff enthalten.
- Kommt es zu einem Stich, wird die Einstichstelle mit Desinfektionsmittel und dem Gel versorgt und anschließend gekühlt.
- Bei einem Notfall (sich abzeichnende oder bekannte Allergie mit Atemnot, Hustenanfällen, Kreislaufproblemen, Ausschlägen oder einem Stich in Mund- und Rachenraum oder Hals) ist ein Notruf abzusetzen. Die Hände werden anschließend desinfiziert, die Einstichstelle markiert beziehungsweise fotografiert.
- Verletzungen (Stiche) sind dem Verantwortlichen im Betrieb zu melden, in das Verbandbuch einzutragen und gegebenenfalls ist ein Arzt aufzusuchen.
- Auch kleine Wunden sind sachgerecht zu behandeln.