Naturschutz: Steht die EU-Wiederherstellungsverordnung in Deutschland auf der Kippe?
Der Bundesrat verlangt grundlegende Änderungen in der EU-Wiederherstellungsverordnung und gegebenenfalls die Außerkraftsetzung.
- Hintergrund zur EU-Wiederherstellungsverordnung
- Kritik des Bundesrates
- Mehr Mitspracherecht für Bundesländer
Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet seit 2024 alle Mitgliedstaaten, Naturflächen, in die eingegriffen wurde, schrittweise zu renaturieren. Ziel ist es, Wälder, Moore, Flüsse und artenreiche Wiesen wieder in einen besseren ökologischen Zustand zu bringen. Bis 2030 sollen auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen konkrete Wiederherstellungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören etwa die Wiedervernässung trockengelegter Moore, mehr naturnahe Flussläufe und zusätzliche Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Für Landwirte bedeutet das vor allem neue Anforderungen, aber auch Fördermöglichkeiten. Erst einmal eine gute Idee. Der Bundesrat fordert aber jetzt eine Überarbeitung, bevor Deutschland die nationalen Maßnahmen nach Brüssel schickt. Auch von einer möglichen Aussetzung der Verordnung ist die Rede.
Bayern stößt Debatte zur EU-Wiederherstellungsverordnung an
Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat eine Entschließung zur EU-Wiederherstellungsverordnung behandelt. Darin werden die Außerkraftsetzung, mindestens aber eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung sowie eine verbindliche Beteiligung des Bundesrates am Nationalen Wiederherstellungsplan gefordert. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) ortet in der Verordnung „gravierende Fehler“, die „den Klimawandel ignorieren und in die Irre führen“. Besonders kritisch sieht die Ministerin die Auswirkungen für die Wälder: „Wir können den Zustand der Wälder, die ausnahmslos vom Klimawandel betroffen sind, nicht einfrieren. Wir können nicht mit Wiederherstellungsmaßnahmen fiktive Zielzustände erzwingen, die längst vom Klimawandel überholt wurden.“ In der Verordnung sieht Kaniber eine Abkehr vom aktiven Aufbau klimastabiler Mischwälder. Auch beim Thema Moorböden und Wohnungsbau fordert Kaniber Realismus: „Die vorgesehenen Vorgaben bei Moorflächen greifen massiv in Eigentum und Bewirtschaftung ein. Ohne verlässliche, langfristige Finanzierung wird das nicht funktionieren.“ Überdies fordert die Ministerin die EU-Finanzierung der geforderten Maßnahmen.
Mehr Mitspracherecht für Bundesländer
Als zentralen Punkt sieht Kaniber die stärkere Einbeziehung der Bundesländer, weil diese die Umsetzung tragen. Der nationale Wiederherstellungsplan dürfe nicht über die Köpfe der Länder hinweg nach Brüssel geschickt werden. Abschließend betont die Ministerin: „Wir wollen wirksamen Naturschutz. Aber wir wollen ihn machbar, finanzierbar und gemeinsam mit den Menschen im ländlichen Raum umsetzen.“
Die Entschließung wird in den Ausschüssen des Bundesrates weiter behandelt und später noch einmal abschließend im Plenum beraten.
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